„Besinnung auf alte Tugenden“

Einsteigertarife erfüllen durchaus eine Funktion, da sie zum Beispiel beim Start in die Selbstständigkeit eine preiswerte Grundabsicherung liefern. Allerdings sollte das nur für die Anlaufphase gelten. „Aber genau das geschieht nicht. Die Wechseloptionen der Billigtarife werden nicht angenommen. Nur ganz wenige machen davon Gebrauch, wie aktuelle Marktstudien ergeben haben. Die Plansecur empfiehlt, sofern vom Kunden gewünscht, Einsteigertarife, die hochwertiger sind und in denen der Kunde langfristig bleiben kann“, erklärt Marion Holtei, Plansecur-Beraterin aus Mülheim. „Denn die überwältigende Mehrheit verbleibt in diesen Tarifen. Dafür sind die meisten aber nicht kalkuliert. Deren Beitrag muss also zwangsläufig schneller steigen.“ Daher rät sie auch niemandem zum Kauf eines solchen Tarifs. „Wer die Prämie für eine leistungsstarke private Krankenversicherung nicht dauerhaft tragen kann, ist unter diesen Umständen in der gesetzlichen Versicherung besser aufgehoben.“

Restriktionen zum Einstieg fallen

Mit den Einsteigertarifen wollten die Versicherer den Rückgang im Neugeschäft kompensieren, der durch die dreijährige Wartefrist für Arbeitnehmer entstanden war. Bis Ende 2010 musste der Verdienst mindestens drei Jahre lang die festgesetzte Jahresarbeitsentgeltgrenze übertreffen. Die Wechselwilligen wurden in dieser Frist drei Jahre älter, möglicherweise sogar schwerwiegend krank und damit die private Krankenversicherung teurer oder gar unmöglich. Seit Januar 2011 gilt diese Restriktion nicht mehr. Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.500 Euro brutto liegt, können sofort auf die private Krankenversicherung umsteigen. Die dreijährige Wartefrist war ein Relikt aus rot-grüner Regierungszeit. Sie hatte eigentlich nur einen Zweck: Die Abwanderung gutverdienender Beitragszahler in die private Versicherung sollte zumindest verzögert werden. Damit ist es nun vorbei.

Zumal die Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung wieder Argumente für einen Umstieg lieferte. So kletterte zu Jahresbeginn der Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent. Durch die Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 3.713 Euro stieg die monatliche Belastung allerdings nur um acht Euro. Bei Kassen, die keinen Zusatzbeitrag erheben, müssen freiwillig versicherte Angestellte aber dennoch 304 Euro pro Monat berappen.

„Beitragsstabilität ist allerdings ein Kriterium, auf das auch privat Versicherte achten sollten, wenn sie kein böses Erwachen erleben wollen. Immerhin gibt es von Gesellschaft zu Gesellschaft und von Tarif zu Tarif erhebliche Unterschiede“, wendet Holtei ein.

So betrug nach den Berechnungen von Morgen & Morgen im Zeitraum von 2000 bis 2010 die niedrigste Beitragserhöhung aller marktweiten Frauen-Tarife im Durchschnitt jährlich 0,7 Prozent. Die höchste jährliche Anpassung lag jedoch bei 7,35 Prozent. Bei den Männer-Tarifen fiel nicht nur die jährliche Erhöhung, sondern auch die Spannbreite größer aus. Sie reicht von 1,3 bis 11,6 Prozent.

Seite 3: Beitragsstabile Tarife sind vor allem bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit zu finden

1 2 3 4Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments