Der AfW begrüßt die politische Absicht, mit der Aktivrente starre Grenzen im Arbeitsmarktsystem zu lockern. Aus Sicht des Verbands ist jedoch entscheidend, dass die Regelung nicht nur abhängig Beschäftigte erreicht. Selbständig tätige Vermittlerinnen und Vermittler sollen ebenfalls profitieren können, da sie gleichermaßen zur Wertschöpfung beitragen.
Nach derzeitiger Planung bleibt diese Gruppe jedoch ausgeschlossen. Der AfW sieht darin eine sachlich nicht begründbare Differenzierung. Ob Leistungen über einen Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrag erbracht werden, spiele für den Beitrag erfahrener Fachkräfte keine Rolle. Ein finanzieller Anreiz, der qualifizierte Selbständige motiviert, länger beruflich aktiv zu bleiben, wäre aus Sicht des Verbands effizient und volkswirtschaftlich sinnvoll.
Vorstand Frank Rottenbacher betont in diesem Zusammenhang: „Eine tragfähige Gesamtstrategie entsteht nur, wenn auch Selbständige gleichberechtigt einbezogen werden. Auch selbständige Vermittlerinnen und Vermittler müssen von der Aktivrente profitieren können.“ Er ergänzt: „Wer länger arbeitet, entlastet kurzfristig den Arbeitsmarkt – aber das löst nicht das grundlegende Problem der Altersvorsorge.“
















