Die Bremer Rechtsanwaltskanzlei KTAG Kälberer, Tittel, Ahrens, Gieschen hat Strafanzeige gegen den Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, Dr.Gerhard Rupprecht, den Finanzvorstand Maximilian Zimmerer und ?weitere Verantwortliche? gestellt.
Das ließ die Kanzlei heute über eine Pressemitteilung erklären.
Im Raum steht der Verdacht auf Untreue und Unterschlagung bei kapitalbildenden Lebensversicherungen mit Überschuss-beteiligung zu Lasten der Versicherungsnehmer durch eine bewusste und vorsätzliche Manipulation der Geschäftsergebnisse.
„Ganz bewusst und damit vorsätzlich manipulieren die Verantwortlichen erwirtschaftete Überschüsse so, dass die an die Versicherungsnehmer zu zahlenden Überschuss-beteiligungen geringer als notwendig ausfallen, die Beteiligung der Aktionäre jedoch großzügiger. Durch diesen Vorsatz verletzt die Allianz Lebens-versicherungs- AG ihre Pflicht zur Betreuung fremder Vermögensinteressen“, erklärt der Bremer Anwalt Jens-Peter Gieschen.
Zur Begründung seiner Rechtsauffassung zieht der Anwalt zwei aktuelle Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2005 heran (Az. 1 BvR 80/95 und Az. 1 BvR 782/94). Aus den Urteilen ergebe sich eindeutig, dass es sich bei den Ansprüchen auf Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer um mehr als eine bloße Chance handelt. Es handele sich vielmehr um „vertrags- und aufsichtsrechtlich abgesicherte Positionen“. Das Bundes-verfassungsgericht spreche daher von „werdendem Eigentum“ der Versicherten.
Laut der so genannten „90/10-Regelung“ ist vorgesehen, dass 90 Prozent des Überschusses den Versicherungsnehmern zustehen, den Aktionären höchstens 10 Prozent.
Gegenüber cash.-online bestätigte ein Unternehmens-sprecher, dass die Anzeigen erstattet wurden, wies die Vorwürfe jedoch zurück.