BaFin will österreichischen Systemrisikopuffer für deutsche Institute anwenden

Foto: BaFin / Jens Erbeck
Sitz der Banken- und Versicherungsaufsicht in Bonn.

Die BaFin plant, einen von Österreich angeordneten Systemrisikopuffer auf deutsche Institute zu übertragen. Betroffen sind Engagements im österreichischen Bau- und Immobiliensektor oberhalb einer klar definierten Schwelle. Marktteilnehmer können bis Anfang Februar Stellung nehmen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt, einen in Österreich festgesetzten sektoralen Systemrisikopuffer reziprok anzuwenden. Grundlage ist § 10e Absatz 9 Kreditwesengesetz. Der Kapitalpuffer von einem Prozent soll für bestimmte Gewerbeimmobilienkredite mit Bezug zu Österreich gelten, sofern die dort belegenen Risikopositionen eines Instituts 100 Millionen Euro überschreiten.

Die Maßnahme betrifft Risikopositionen gegenüber nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften im österreichischen Bau- und Immobiliensektor. Ausgenommen sind gemeinnützige Bauvereinigungen. Die Abgrenzung erfolgt anhand der europäischen Wirtschaftszweigsystematik NACE und umfasst insbesondere Hochbau, vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation sowie das Grundstücks- und Wohnungswesen.

Die BaFin hat eine Anhörung eröffnet. Betroffene Institute und Marktteilnehmer können sich bis zum 4. Februar 2026 zu der geplanten Allgemeinverfügung äußern. Nach Ablauf der Frist entscheidet die Aufsicht über den Erlass der Maßnahme.

Hintergrund des Systemrisikopuffers in Österreich

Die österreichische Finanzmarktaufsicht hatte dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken im Mai 2025 angezeigt, ab Juli 2025 einen sektoralen Systemrisikopuffer von einem Prozent einzuführen. Anlass waren Analysen der Österreichischen Nationalbank, die in Stressszenarien deutlich erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten bei Gewerbeimmobilienkrediten zeigten. Die simulierten Werte entsprachen Größenordnungen früherer internationaler Immobilienkrisen.


Das könnte Sie auch interessieren:

Ziel des Puffers ist es, die Widerstandsfähigkeit des österreichischen Bankensystems zu stärken und Risiken aus dem Gewerbeimmobilienmarkt abzufedern. Obwohl die Analysen rechnerisch einen höheren Puffer nahelegten, entschied sich die österreichische Aufsicht zunächst für ein moderates Niveau. Eine Neubewertung ist vorgesehen, sobald belastbare Daten nach den Vorgaben von CRR 3 vorliegen.

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken empfahl im Dezember 2025 die freiwillige gegenseitige Anerkennung der österreichischen Maßnahme im Europäischen Wirtschaftsraum. Dabei sieht die Empfehlung eine Wesentlichkeitsschwelle von 100 Millionen Euro je Institut vor, um kleinere Engagements vom Anwendungsbereich auszunehmen.

Anwendung auf deutsche Institute

Die BaFin folgt dieser Empfehlung und plant, den Systemrisikopuffer auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidierter Basis anzuwenden. Maßgeblich sind sämtliche Österreich-Engagements über Zweigstellen, Tochtergesellschaften oder direkte grenzüberschreitende Kreditvergaben. Erfasst werden Institute, Institutsgruppen sowie Finanz- und gemischte Finanzholding-Gruppen im Sinne des Kreditwesengesetzes, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen greifen.

Die Aufsicht sieht in der reziproken Anwendung ein geeignetes Mittel, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu wahren und Aufsichtsarbitrage zu verhindern. Institute mit wesentlichen Engagements im österreichischen Markt sollen nicht besser gestellt sein als dort ansässige Banken. Zugleich begrenzt die Schwelle von 100 Millionen Euro den Aufwand für Institute mit nur geringem Marktzugang.

Die Allgemeinverfügung soll einen Monat nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe in Kraft treten und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Grundlage dafür sind die regelmäßigen Überprüfungen des Systemrisikopuffers durch die österreichische Finanzmarktaufsicht und die anschließende Bewertung durch die BaFin.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen