EXKLUSIV

Beraterhaftung: So vermeiden Vermittler teure Haftungsfallen

Typische Haftungsfallen für Vermittler

Carsten Wiesenthal, Allcura / Foto: Sebastian Engels Fotografie

1. Fehlende oder fehlerhafte Beratung

Haftungsfalle: Unzureichende Risikoaufklärung, keine Bedarfsermittlung, keine Berücksichtigung der Lebenssituation oder Risikoneigung des Kunden.
Schutz: Sorgen Sie für eine ausführliche, dokumentierte Beratung inklusive Risikoprofil und Alternativen, zum Beispiel über die standardisierte Analyse nach DIN 77230.

2. Mangelhafte Dokumentation

Haftungsfalle: Fehlende oder unvollständige Beratungsprotokolle können im Schadensfall dazu führen, dass der Vermittler beweisbelastet ist. Folge: Beweislastumkehr zugunsten des Kunden (OLG-Rechtsprechung).
Schutz: Sorgen Sie für lückenlose, vom Kunden unterschriebene Protokolle.

3. Vermittlung ungeeigneter Produkte

Haftungsfalle: Keine Prüfung der Geeignetheit, insbesondere bei geschlossenen Fonds, Genussrechten, Immobilienbeteiligungen etc.
Schutz: Führen Sie eine Geeignetheitsprüfung durch. Vergleichen Sie mit Alternativen. Prüfen Sie Prospekte.

4. Falsche oder irreführende Werbung

Haftungsfalle: Werbeaussagen oder Verkaufsunterlagen, die nicht mit dem tatsächlichen Risiko oder der Produktstruktur übereinstimmen, können als Irreführung gewertet werden.
Schutz: Geben Sie keine eigenen Werbeversprechen ohne rechtliche Prüfung, verwenden Sie nur geprüfte Inhalte.

5. Unzureichende Produktkenntnis/Schulung

Haftungsfalle: Vermittler haften, wenn sie Produkte empfehlen, deren Struktur oder Risiken sie nicht verstehen.
Schutz: Absolvieren Sie regelmäßig Fortbildungen. Vermitteln Sie nur Produkte, die Sie verstanden und analysiert haben.

6. Fehlerhafte oder unterlassene Risikoaufklärung (besonders bei Finanzanlagen)

Haftungsfalle: Keine Information über Totalverlustrisiko, Nachschusspflichten, Blind-Pool-Risiken.
Schutz: Sorgen Sie für eine Risikoaufklärung in Textform, lassen Sie eine individuelle Risikoeinschätzung dokumentieren.

7. Unerlaubte Rechts- oder Steuerberatung

Haftungsfalle: Vermittler dürfen keine verbindlichen rechtlichen Auskünfte geben.
Schutz: Verweisen Sie auf Steuerberater oder Anwälte, geben Sie keine Auskünfte zu individuellen steuerlichen Auswirkungen.

8. Verstöße gegen Datenschutz/DSGVO

Haftungsfalle: Unzureichende Einwilligungen, Datenweitergabe ohne Rechtsgrundlage, fehlende Löschkonzepte.
Schutz: Sorgen Sie für DSGVO-konforme Prozesse, Fortbildung und einen Datenschutzbeauftragten.

9. Fehlende oder unzureichende Berufshaftpflichtversicherung

Haftungsfalle: Unzureichender Versicherungsschutz bei Haftungsfällen.
Schutz: Sorgen Sie für eine passende Berufshaftpflichtversicherung, prüfen Sie regelmäßig die Deckungssummen und Bedingungen. Gleichen Sie regelmäßig die Anforderungen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben ab, z.B. § 34d GewO.

Quelle: Carsten Wiesenthal, Allcura Versicherung


Dieser Artikel stammt aus Cash. Ausgabe 7/2025.

Autor Oliver Lepold ist freier Journalist mit den Schwerpunkten Versicherung, Investment und Vertrieb.

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