
BGH-Urteil: Rückforderung von Jahresentgelten bei Riester-Bausparverträgen möglich
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Jahresentgelte auch bei Riester-Bausparverträgen unzulässig sind. Nach Angaben von Finanztip können Betroffene gezahlte Gebühren aus den vergangenen Jahren nun zurückfordern.
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