Zwar können Versicherte die Erhöhungsbeträge zunächst zurückfordern, wenn die Gründe für die Erhöhung unvollständig mitgeteilt wurden. Im Gegenzug würden dann aber die zukünftigen Beiträge besonders stark steigen, mutmaßt der BdV.
„Für die meisten Versicherten läuft es bestenfalls auf ein Nullsummenspiel heraus“, kommentiert denn auch Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, das höchstrichterliche Urteil
Kritisch sieht er aber die Erläuterungen des BGH, dass Versicherte bei einer Beitragsanpassung nur Anspruch auf sehr wenige Informationen haben. „Der Bundesgerichtshof zementiert die Intransparenz diverser privater Krankenversicherer“, folgert Kleinlein.
Problem des auslösenden Faktors
Beitragserhöhungen sind bei den privaten Krankenversicherungen leider nicht kontinuierlich möglich. Grund hierfür ist der so genannte auslösende Faktor. Wir der übersprungen, dürfen die Versicherer die Beiträge anheben. Das geschieht, alle paar Jahre, unter anderem wenn die Kosten im Gesundheitssystem deutlich steigen.
Ist diese medizinische Inflation hoch, dann fallen auch die Beitragserhöhungen dementsprechend sehr stark aus. Dann müssen die Versicherten vom Versicherungsunternehmen nicht nur über den erhöhten Beitrag informiert werden, sondern auch, welche Veränderungen eingetreten sind, die den Beitrag steigen lassen.
Änderung des Rechnungszinses darf verschwiegen werden
Weitergehende Informationen, wie etwa die genaue Höhe dieser Veränderung oder Einflüsse von weiteren Faktoren müssen nach dem Urteil des BGH nicht gegeben werden. Insbesondere eine Änderung des Rechnungszinses darf der Versicherer auch weiter verschweigen. Nach Ansicht des BdV liege darin ein Haupttreiber der Beitragssteigerung. „Auch weiterhin dürfen die Versicherer grundlegende Kalkulationsparameter verheimlichen“, erklärt Kleinlein.
Warnung vor Anwälten die Rückzahlungen einklagen wollen
Der Bund der Versicherten, der sich als gemeinnütziger Verein auch für die Rechte der Privatversicherten einsetzt und diese zu ihren privaten Versicherungsverträgen berät, warnt vor dubiosen Angeboten von Rechtsanwälten, die damit werben, hohe Rückzahlungen zu erstreiten. „Die jetzt zurückgeforderten Beitragserhöhungen holt sich der Versicherer zwangsläufig mit den nächsten Beitragsanpassungen zurück, da die Kosten ja feststellbar gestiegen sind“, erklärt Kleinlein.
Hinzu kämen auch Steuerrückerstattungen sowie überzahlte Arbeitgeberanteile, die die Versicherten dann zurückzahlen müssten – die Anwalts- und Gerichtskosten kämen dann noch mal hinzu, warnt der BdV.
Nur in wenigen Konstellationen könne laut BdV eine echte Beitragsersparnis erzielt werden, etwa durch einen zeitnahen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung. Die Möglichkeiten hierzu seien aber aber sehr eingeschränkt, sodass Versicherte dies nur in seltenen Fällen zielgerichtet steuern können.
Politik mauert bei der Reform
Nach Ansicht des BdV wäre es an der Zeit, die Kalkulation der privaten Krankenversicherung grundlegend zu reformieren. So könnten hohe Beitragssprünge verhindert werden, wenn etwa die medizinische Inflation von vornherein einkalkuliert würde.
In dem Fall wären die Beiträge zu Vertragsbeginn höher und Preis-Leistungsvergleiche mit der gesetzlichen Krankenversicherung nachvollziehbarer. Auch Transparenzvorschriften für die angesetzten Rechnungszinsen wären angezeigt, so der BdV.
Eine Reform der auslösenden Faktoren fordert nicht nur der PKV-Verband, auch die privaten Versicherer halten eine Änderungen für längst überfällig. Das Problem ist, dass die Große Koalition hier mauert. Über die Gründe der Verweigerungshaltung lässt sich allerdings nur spekulieren. (dr)
Foto: BdV