Die betriebliche Altersvorsorge steht im Schatten anderer rentenpolitischer Debatten. Während sich die politische Diskussion häufig um das Umlagesystem der gesetzlichen Rente und die private Vorsorge dreht, bleibt die zweite Säule vergleichsweise wenig beachtet. Dabei könnte sie einen deutlich größeren Beitrag zur Alterssicherung leisten.
Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Deutschen Aktieninstituts, die die Systeme der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland und Frankreich untersucht. Ziel ist es, Reformansätze zu identifizieren, die eine breitere Nutzung ermöglichen und zugleich höhere Ertragschancen eröffnen.
Henriette Peucker, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts, sieht insbesondere strukturellen Reformbedarf: „Die betriebliche Altersvorsorge braucht ein Update. Ihr Potenzial bleibt in Deutschland vielfach ungenutzt, weil sie zu kompliziert und zu teuer ist.“
Studie sieht Reformbedarf bei Struktur und Anlageform
Aus Sicht der Autoren könnten vor allem garantiefreie Produkte die Attraktivität erhöhen. Diese ermöglichen eine stärkere Nutzung von Aktien und damit höhere langfristige Erträge. Peucker betont: „Wer der betrieblichen Altersvorsorge zum Durchbruch verhelfen will, kommt an garantiefreien Produkten nicht vorbei, die eine stärkere Nutzung von Aktien und damit höhere Erträge ermöglichen.“
Ein weiterer Ansatz betrifft die geplante Reform der privaten Altersvorsorge. Würde das geplante Altersvorsorgedepot auch für die betriebliche Altersvorsorge geöffnet, könnten Anwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel leichter übertragen werden. „Wird das geplante Altersvorsorgedepot für die zweite Säule geöffnet, können Vorsorgeansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel unkompliziert mitgenommen werden. Das könnte zum Wendepunkt in der betrieblichen Altersvorsorge werden.“
Neben strukturellen Änderungen empfiehlt die Studie zudem eine automatische Einbeziehung von Arbeitnehmern in eine betriebliche Altersvorsorge mit Widerspruchsrecht, eine gezielte steuerliche Förderung sowie eine Mindestaktienquote von 60 Prozent bei neuen Verträgen.
Frankreich dient als Beispiel für Reformen
Als Referenzmodell dient in der Untersuchung unter anderem Frankreich. Dort wurde 2019 mit dem Plan d’épargne retraite ein System eingeführt, das bestehende Altersvorsorgeprodukte zusammenführt und deren Übertragbarkeit zwischen Arbeitgebern erleichtert.
Die Reform zeigt messbare Effekte. Seit der Einführung ist die Zahl der Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge um 36 Prozent gestiegen.
Nach Einschätzung des Deutschen Aktieninstituts könnte auch Deutschland stärker von aktienorientierten Vorsorgelösungen profitieren. Historische Daten zeigen, dass breit gestreute Aktienanlagen über lange Zeiträume durchschnittliche jährliche Renditen zwischen sechs und neun Prozent erzielen konnten.
Kritik an neuen EU-Regulierungsplänen
Gleichzeitig sieht das Institut neue regulatorische Risiken auf europäischer Ebene. Die EU-Kommission hatte im November 2025 Vorschläge zur Verschärfung der Regulierung betrieblicher Altersvorsorgesysteme vorgelegt.
Peucker warnt vor möglichen Folgen für Anbieter und Beschäftigte: „Die darin vorgesehenen strengeren Auflagen für betriebliche Pensionskassen erhöhen die Kosten der betrieblichen Altersvorsorge. Das widerspricht dem Ziel, die kapitalgedeckte Vorsorge europaweit zu stärken.“
Die Studie empfiehlt unter anderem eine Vereinfachung der Produktpalette, höhere steuerliche Förderung, eine Mindestförderung für Geringverdiener sowie eine stärkere Rolle der Vermögenswirksamen Leistungen. Zudem schlägt sie vor, eine Mindestaktienquote von 60 Prozent für neue bAV-Verträge festzulegen, die im Rahmen von Lebenszyklusmodellen zum Renteneintritt schrittweise reduziert werden kann.















