Finanzrichter halten die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge auf einen bestimmten Betrag für verfassungswidrig. Das geht aus einem Urteil (Az.: X R 20/04) des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Grund: Die gesetzlichen Höchstbeträge ermöglichten es dem Steuerpflichtigen nicht, angemessenen Versicherungsschutz zu erlangen, befand das Gericht. Der 10. Senat des BFH wird nun das Verfahren aussetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den formulierten Vorlagefragen einholen.
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