BVK mahnt Handelsriesen wegen Online-Verkauf von Zusatzversicherungen ab

Michael H. Heinz, BVK
Foto: C.Daitche
Michael H. Heinz: "Hier liegt also ein klarer Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht und gegen das handelsrechtliche Prinzip der Firmenklarheit und Firmenwahrheit vor."

Der BVK wirft einem Handelsriesen vor, sich fälschlich als Versicherungsvermittler auszugeben und mahnt ihn wegen Irreführung der Verbraucher ab. Jetzt droht eine rechtliche Auseinandersetzung.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen ein großes Handelsunternehmen ausgesprochen. Anlass ist der Vertrieb von Haustier- und Zahnzusatzversicherungen. In dem Online-Buchungsprozess und in der Kommunikation des Einzelhändlers wird dabei der Eindruck erweckt, eine andere Gesellschaft sei Versicherungsvermittler. Der BVK fordert nun eine Unterlassungserklärung wegen Irreführung der Verbraucher.

„Das entspricht nicht dem Grundsatz der Vermittlertransparenz. Hier liegt also ein klarer Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht und gegen das handelsrechtliche Prinzip der Firmenklarheit und Firmenwahrheit vor“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Für Verbraucher wie für Marktteilnehmer ist es absolut irreführend, wenn sich ein Marktteilnehmer als Versicherungsvermittler bezeichnet, obwohl er das tatsächlich nicht ist.“


Das könnte Sie auch interessieren:

Nach Auffassung des BVK liegt nicht nur ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor. Auch inhaltlich sei die Vertriebsform problematisch, weil über die Website keine ordnungsgemäße Beratung erfolge. Der Verband bemängelt, dass Kunden über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Versicherungen nicht ausreichend informiert würden. Damit werde sowohl gegen das Versicherungsvertragsgesetz als auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen.

Besonders kritisch sieht der Verband das Vorgehen mit Blick auf die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). Diese verpflichtet alle Vertriebswege zu vergleichbaren Standards bei Transparenz, Beratung und Qualifikation. „Verbraucher haben ein Recht darauf, dass sie fair, transparent, gesetzestreu und zutreffend informiert werden“, betont Heinz. „Schließlich wird hier mit der Bezeichnung Versicherungsvermittler eine Fachkompetenz und Zulassung suggeriert, die schlicht so nicht besteht. Das ist haarsträubend für ein so großes Handelsunternehmen.“

Der BVK fordert das betroffene Unternehmen nun auf, die irreführende Bezeichnung sofort zu unterlassen und hat eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Zudem appelliert der Verband an die zuständigen Aufsichtsbehörden, dem Fall nachzugehen und mögliche Verstöße mit der nötigen Konsequenz zu ahnden.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments