Wie ist Ihre Position zur Weiterbildungspflicht, die für AVD-Vermittler mit dem 34k erstmals verbunden ist?
König: Die Weiterbildungspflicht war im ersten Gesetzentwurf, dem sogenannten Referentenentwurf, ursprünglich mit fünf Stunden pro Jahr vorgesehen. Wir haben uns gegen diesen festen Zeitrahmen ausgesprochen, weil in der EU-Richtlinie lediglich von regelmäßiger Weiterbildung die Rede ist. Dies wurde nun auch in den Regierungsentwurf übernommen. Auch für andere Berufsgruppen, wie etwa Rechtsanwälte, gibt es eine regelmäßige Weiterbildungspflicht, ohne dass ein genauer Umfang definiert ist.
Der Verband AfW hingegen fordert, dass ein bestimmter Zeitumfang wieder in das Gesetz aufgenommen wird.
König: In dem Punkt sind wir anderer Auffassung. Wir teilen aber unter anderem die Kritik an der geplanten Ausnahme vom 34k – und damit vom Sachkundenachweis und der Weiterbildungspflicht – für Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), wenn sie Verbraucherkredite für ihren Warenabsatz vermitteln. Das führt zu einer Ungleichbehandlung und auch zu der skurrilen Situation, dass bei der Finanzierung zum Beispiel eines neuen TV-Geräts die Frage, ob der Verkäufer über die entsprechende Sachkunde verfügen muss, davon abhängt, ob der Händler mehr als 249 Mitarbeiter hat oder nicht, beziehungsweise ob die betreffende Handelskette die einzelnen Häuser juristisch als Filialen oder eigenständige Unternehmen organisiert. Aus Verbraucherschutzsicht ist das nicht nachvollziehbar.
Inwieweit sind die aktuellen EU-Vorhaben für Sie relevant, insbesondere die Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, kurz RIS) und die FiDA-Verordnung (Financial Data Access), die sich im Trilog und damit im finalen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens befinden?
König: Die RIS gilt hauptsächlich für den Investmentbereich, also nicht für Bausparverträge. Insofern sind wir nicht direkt betroffen. Die FiDA-Verordnung soll auch die Bausparkassen verpflichten, Schnittstellen zu schaffen, um anderen Finanzinstitutionen Zugriff auf die Finanzdaten ihrer Kunden zu ermöglichen, sofern diese zugestimmt haben. Das ist ein Riesenaufwand, ohne einen Nutzen für die Kunden zu haben und kann sogar zu einer Gefahr werden.
Inwiefern?
König: FiDA soll dem Verbraucher die Möglichkeit geben, den Anbieter zu wechseln, wenn dieser beispielsweise bessere Konditionen bietet. Bei einem Kredit ist ein Wechsel während der Vertragsphase aber ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung gar nicht möglich, schon gar nicht bei einem Hypothekendarlehen. Auch während der Sparphase eines Bausparvertrags macht ein Wechsel keinen Sinn, weil der Kunde dann den Anspruch auf das günstige Bauspardarlehen und gegebenenfalls auch die staatliche Förderung verliert. Bisher sieht FiDA noch nicht einmal Aufklärungspflichten über diese Nachteile vor.
Zweck von FiDA ist aber doch nicht in erster Linie, dass Umdeckungen der Kundenverträge vorgenommen werden, sondern dass die Finanzinstitutionen einen ganzheitlichen Blick auf die Finanzen des Kunden erhalten und bei ihren Anlageempfehlungen berücksichtigen können.
König: Das mag in der Theorie zutreffen. Die Praxis dürfte eine andere sein: Die Kunden werden mit Incentives dazu verleitet, die Zustimmung zur Offenlegung ihrer Daten zu erteilen. Dann werden gezielt entsprechende Alternativ-Angebote gemacht und die Verträge umgedeckt – und zwar nicht nur durch heimische Unternehmen, sondern absehbar auch durch außer-europäische Akteure mit enormer Finanzkraft, die über eine Banklizenz in Europa die Daten der europäischen Verbraucher absaugen könnten und sich zu Nutze machen. Das kann europäische Institute, gerade in kleineren Mitgliedstaaten, durchaus in Bedrängnis bringen. Diese Gefahr wird von der EU bislang kaum erkannt.
Die EU hat eine generelle Verringerung von Bürokratie beschlossen. Warum wird FiDA nicht zurückgezogen?
König: Das wäre sicherlich sinnvoll und wünschenswert. Es gibt auch durchaus gewichtige Stimmen in der EU, die dies befürworten. Bisher steht die FiDA-Verordnung aber noch auf der Agenda. Auch bei den anderen Themen und bestehenden Regeln, die uns das Leben schwer machen, wie die Diskussion um Ausnahmen von Basel, die Lieferkettenrichtlinie oder die Corporate Social Reporting Directive gibt es bislang keine konkreten Fortschritte in Bezug auf Entbürokratisierung und Deregulierung. Das erleben wir schon seit Jahren.













