Condor Leben streicht Umorganisationsklausel bei BU

Hans Jürgen Sattler
Foto: Florian Sonntag
Hans-Jürgen Sattler: "Für viele Selbstständige sind die Regelungen zur Umorganisation oft schwierig nachzuvollziehen."

Bevor Selbstständige eine private BU-Rente erhalten können, prüft der Versicherer normalerweise, ob sie ihren Betrieb in zumutbarer Weise umorganisieren können. Diese Prüfung entfällt bei der Condor nun vollständig.

Die Condor Lebensversicherung hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung überarbeitet und verzichtet in allen drei Tariflinien – Basic, Comfort und Premium – künftig vollständig auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation des Betriebes. Das gilt unabhängig vom ausgeübten Beruf oder der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen. Damit entfällt einer der wichtigsten Punkte in der BU-Leistungsprüfung bei Selbstständigen und Freiberuflern.


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„Für viele Selbstständige sind die Regelungen zur Umorganisation oft schwierig nachzuvollziehen. Deshalb machen wir es bei Condor einfach und unkompliziert und streichen die Umorganisation komplett“, betont Hans-Jürgen Sattler, Vorstand der Condor Lebensversicherung. „Dieser Schritt gibt den Versicherten und auch den Maklern maximale Transparenz.“ 

Die neue Klausel gilt auch für den Bestand. Ausgenommen sind nach Angaben des Versicherers allerdings akute beziehungsweise vor dem 1. April 2024 angemeldete Leistungsfälle.

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