Mit dem Jahreswechsel sind zentrale Rechengrößen in der Sozialversicherung gestiegen. In der gesetzlichen Rentenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze nun bei 8.450 Euro im Monat beziehungsweise 101.400 Euro im Jahr. Einkommen bis zu dieser Grenze sind beitragspflichtig, bundesweit einheitlich ohne Ost-West-Unterscheidung.
Damit wächst auch der Spielraum für die betriebliche Altersvorsorge. Über Entgeltumwandlung können Beschäftigte bis zu 338 Euro im Monat steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen. Weitere 338 Euro bleiben steuerfrei, sodass insgesamt 676 Euro monatlich begünstigt angespart werden können. Arbeitgeber müssen bei Entgeltumwandlung mindestens 15 Prozent Zuschuss leisten. Der Freibetrag für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 197,75 Euro.
Auch die Basisrente bietet 2026 mehr steuerlichen Spielraum. Der absetzbare Höchstbetrag erhöht sich auf 30.826 Euro pro Jahr, für gemeinsam veranlagte Ehepaare auf 61.652 Euro. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt auf 84 Prozent.
Mit dem Rentenpaket 2025 hat die Bundesregierung das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Neu ist die Aktiv-Rente: Seit 2026 dürfen Ruheständler bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, zudem entfällt das Anschlussverbot beim bisherigen Arbeitgeber. Ab 2027 ist die Einführung der Mütterrente III geplant.
In der betrieblichen Altersvorsorge soll das BRSG II vor allem Geringverdiener stärker einbeziehen. Die Einkommensgrenze soll bis 2027 an drei Prozent der Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt werden, der förderfähige Höchstbetrag auf 1.200 Euro steigen, die maximale Förderung auf 360 Euro.
Die private Vorsorge wird ebenfalls neu aufgestellt. Ab 2027 soll die Riester-Rente für Neuverträge durch ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ersetzt werden. Förderungen von bis zu 480 Euro jährlich sowie Kinder- und Startzulagen sind vorgesehen. „Sparerinnen und Sparer profitieren künftig insbesondere von der gezielten Förderung kapitalmarktorientierter, renditestärkerer Anlagen – damit geht aber bei vielen auch Beratungsbedarf einher“, sagt Miriam Michelsen, Vorständin bei MLP.
Immobilien, Energie und kommunale Planung
Für Immobilieneigentümer rückt 2026 die kommunale Wärmeplanung in den Fokus. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Konzepte bis Ende Juni vorlegen. Nach Veröffentlichung gelten für neue Heizungen Vorgaben von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie. Gleichzeitig steigt der CO₂-Preis auf bis zu 65 Euro pro Tonne, was fossiles Heizen verteuert.
Zusätzlichen Anpassungsdruck bringt die EU-Gebäuderichtlinie, die bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Fachleute erwarten strengere Anforderungen an Neubauten und Sanierungen.
Steuern, Jobs und Krankenversicherung
Der höhere Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde hebt die Minijobgrenze auf 603 Euro im Monat an. Midijobs beginnen ab 603,01 Euro, die Obergrenze bleibt bei 2.000 Euro. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro, das Kindergeld auf 259 Euro je Kind. Die Pendlerpauschale beträgt nun dauerhaft 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
In der Krankenversicherung ändern sich ebenfalls wichtige Schwellenwerte. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung liegt bei 77.400 Euro. Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung steigt auf 508,59 Euro, zur Pflegepflichtversicherung auf 104,63 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze auf 69.750 Euro, der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent.
















