Fit & Proper: Warum Versicherer ihre Aufsichtsräte neu aufstellen müssen

Illustration einer Sitzung des Verwaltungsrats mit drei Silhouetten von Personen in einer Unternehmensumgebung bei Sonnenuntergang, Recht & Steuern, Aufsichtsräte
Foto: AdobeStock/CreativeSeven
EU-Richtlinie 2025/2: Die Neuregelung markiert einen Wendepunkt für Versicherungsunternehmen und ihre Kontrollgremien.

e EU-Richtlinie 2025/2 verschärft die Fit-&-Proper-Anforderungen für Aufsichtsräte von Versicherungen deutlich. Künftig reicht die einmalige Eignungsprüfung wohl nicht mehr aus.

Der Aufsichtsrat gilt in vielen Häusern noch immer als klassisches Kontrollorgan. Doch diese Sicht greift zu kurz, wie eine Analyse von Ronald Köster, Revisor und Consultant bei Assekurata Solutions, zeigt. In der Praxis ist das Gremium längst strategischer Sparringspartner des Vorstands und maßgeblich an der langfristigen Ausrichtung des Unternehmens beteiligt.

Mit der EU-Richtlinie 2025/2 steigen nun die regulatorischen Anforderungen an diese Rolle deutlich. Die sogenannten Fit-&-Proper-Kriterien – also fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit – sollen nicht mehr nur bei Mandatsantritt geprüft werden. Vielmehr müssen sie dauerhaft erfüllt und nachgewiesen werden. Aus Sicht von Köster markiert die Neuregelung einen Wendepunkt für Versicherungsunternehmen und ihre Kontrollgremien.

Eignung wird zum kontinuierlichen Prozess

Bislang stand vor allem die einmalige Überprüfung bei Amtsübernahme im Fokus. Künftig müssen Versicherer die Qualifikation ihrer Aufsichtsräte kontinuierlich im Blick behalten. Gleichzeitig erhalten die Aufsichtsbehörden weitergehende Befugnisse. Diese reichen bis zur Möglichkeit, einzelne Mitglieder abzuberufen, wenn die Anforderungen nicht mehr erfüllt sind.


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Im Zentrum steht dabei die sogenannte Sektorvertrautheit. Gemeint ist die Fähigkeit, Entwicklungen im Versicherungsmarkt fachlich fundiert einzuordnen und strategische Entscheidungen kompetent zu begleiten. Nach Einschätzung von Köster ist diese Kompetenz jedoch kein statischer Zustand.

Technologische Innovationen, neue regulatorische Vorgaben oder wirtschaftliche Verwerfungen können dazu führen, dass vorhandenes Wissen an Aktualität verliert. Expertise, die gestern noch ausreichte, kann morgen unvollständig sein. Fit & Proper wird damit zu einer dauerhaften Aufgabe.

Für Aufsichtsräte bedeutet das eine höhere Eigenverantwortung. Systematische Weiterbildung, regelmäßige Selbstüberprüfung und eine strukturierte Dokumentation der Qualifikationen werden zur Voraussetzung professioneller Gremienarbeit. Zugleich müssen Unternehmen sicherstellen, dass das Gesamtgremium in seiner Zusammensetzung die erforderliche fachliche Breite und Tiefe abdeckt.

Frühzeitig Strukturen überprüfen

Auch wenn die nationale Umsetzung der Richtlinie noch aussteht, empfiehlt Köster ein proaktives Vorgehen. Erfahrungsgemäß würden europäische Vorgaben zügig und häufig mit kurzen Übergangsfristen in deutsches Recht überführt.

Versicherer sollten daher bestehende Satzungen, Geschäftsordnungen und interne Fit-&-Proper-Leitlinien überprüfen. Transparente Prozesse zur Erfassung und laufenden Aktualisierung von Qualifikationen können helfen, regulatorische Risiken zu reduzieren. Wer frühzeitig Strukturen anpasst, verschafft sich zudem Spielraum im Dialog mit der Aufsicht.

Neben der formalen Eignung bleibt die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat entscheidend. Nur wenn strategische Vorhaben offen kommuniziert werden und das Kontrollgremium über aktuelle Expertise verfügt, kann es seine Rolle als kritischer Begleiter wirksam wahrnehmen.

Aus Sicht Köster sind die verschärften Anforderungen daher nicht allein als regulatorische Belastung zu verstehen. Sie können auch Impuls sein, die Aufsichtsratsarbeit systematisch weiterzuentwickeln und als dauerhaften Qualitätsfaktor in der Unternehmensführung zu verankern.

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