Geld statt Kohle im Ofen: Landgericht Arnsberg lehnt Schadensersatz ab

Google Cash. bei Google als bevorzugte Quelle markieren
Euro-Scheine in der Hand eines Mannes neben dem Heizkessel, dessen Türen offen stehen und aus dem Flammen lodern. Hohe Ausgaben für die Beheizung des Hauses, teure Heizkosten
Foto: adobe.stock/vitalii
Der Ofen als Tresor? Ist nicht unbedingt die sicherste Lösung.

540.000 Euro, verstaut im Heizkessel einer Werkstatt in Nordrhein-Westfalen - ein vermeintlich cleveres Versteck wurde einem Mann zum Verhängnis, als ein frierender Freund während seines Urlaubs die Heizung anwarf. Vor dem Landgericht Arnsberg ging er mit seiner Schadensersatzklage leer aus.

Ein Urteil des Landgerichts Arnsberg, über das die Arag jetzt berichtete, gibt Einblick in eine Geschichte, die sich liest wie eine Lehrstunde in Sachen Versteck-Fehlplanung: Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen hatte rund 540.000 Euro Bargeld im Heizkessel seiner Werkstatt deponiert - diskret, kreativ und, wie sich zeigen sollte, folgenschwer unbedacht.


Das könnte Sie auch interessieren:

Die Logik dahinter war nachvollziehbar: Einbrecher durchsuchen Tresore, Schubladen, Schränke, vielleicht noch die Matratze - Heizkessel dürfte seltener auf der Liste stehen. Genau darauf baute der Werkstattbesitzer, als er sein Vermögen dort einlagerte, bevor er in den Urlaub fuhr.

Teueres Missverständnis

Was er nicht einkalkulierte: einen kälteempfindlichen, umsichtigen Freund. Dieser sollte als Ferienaufsicht während der Abwesenheit gelegentlich nach dem Rechten sehen, bemerkte die Kälte in den Räumen und tat das, wofür eine Heizung nun einmal gebaut ist. Er schaltete sie ein. Von der „Kohle“ im Kessel wusste er nichts, und so verwandelte sich eine gut gemeinte Nachbarschaftshilfe binnen kurzer Zeit in ein teures Missverständnis mit Folgen.

Der Werkstattbesitzer verklagte seinen Freund auf Schadensersatz - ohne Erfolg. Das Landgericht Arnsberg entschied, dass niemand damit rechnen müsse, ausgerechnet im Heizkessel auf Bargeld zu stoßen. Eine Sorgfaltspflichtverletzung sei dem Freund folglich nicht vorzuwerfen (Az.: I-2 O 347/18). Die Moral der Geschichte: Das kreativste Versteck ist nicht zwangsläufig das sicherste.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments