Ein Urteil des Landgerichts Arnsberg, über das die Arag jetzt berichtete, gibt Einblick in eine Geschichte, die sich liest wie eine Lehrstunde in Sachen Versteck-Fehlplanung: Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen hatte rund 540.000 Euro Bargeld im Heizkessel seiner Werkstatt deponiert - diskret, kreativ und, wie sich zeigen sollte, folgenschwer unbedacht.
Die Logik dahinter war nachvollziehbar: Einbrecher durchsuchen Tresore, Schubladen, Schränke, vielleicht noch die Matratze - Heizkessel dürfte seltener auf der Liste stehen. Genau darauf baute der Werkstattbesitzer, als er sein Vermögen dort einlagerte, bevor er in den Urlaub fuhr.
Teueres Missverständnis
Was er nicht einkalkulierte: einen kälteempfindlichen, umsichtigen Freund. Dieser sollte als Ferienaufsicht während der Abwesenheit gelegentlich nach dem Rechten sehen, bemerkte die Kälte in den Räumen und tat das, wofür eine Heizung nun einmal gebaut ist. Er schaltete sie ein. Von der „Kohle“ im Kessel wusste er nichts, und so verwandelte sich eine gut gemeinte Nachbarschaftshilfe binnen kurzer Zeit in ein teures Missverständnis mit Folgen.
Der Werkstattbesitzer verklagte seinen Freund auf Schadensersatz - ohne Erfolg. Das Landgericht Arnsberg entschied, dass niemand damit rechnen müsse, ausgerechnet im Heizkessel auf Bargeld zu stoßen. Eine Sorgfaltspflichtverletzung sei dem Freund folglich nicht vorzuwerfen (Az.: I-2 O 347/18). Die Moral der Geschichte: Das kreativste Versteck ist nicht zwangsläufig das sicherste.













