Gothaer erweitert Angebot um Krankenversicherung für Katzen

Katze beim Tierarzt
Bildagentur PantherMedia / Tyler Olson
Die neue Gebührenordnung für Tierärzte lässt die Kosten für die Behandlung deutlich steigen.

Nach der Tierkrankenversicherung für Hunde erweitert die Gothaer ihr Portfolio und bietet nun auch für Katzen einen Schutz im Krankheitsfall an. Versichert werden können Katzen bei Neuabschluss ab der 9. Lebenswoche und bis zum 8. Geburtstag.

Katzen sind unangefochten die beliebtesten Haustiere der Deutschen – mehr als 16 Millionen von ihnen leben bundesweit in den Haushalten. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Tiergesundheit hat die Gothaer ihr Portfolio im Bereich Tierkrankenversicherung erweitert und bietet neben der Tierkranken- und OP-Kostenversicherung für Hunde nun auch eine Krankenversicherung für Katzen an.

Die Tarifstruktur der Katzenkrankenversicherung orientiert sich eng an der, die von den bestehenden Tarifen für Hunde bekannt ist. So besteht die Möglichkeit, sich gegen die Kosten für tierärztlich notwendige Operationen abzusichern. Dieser Schutz kann aber auch um die Absicherung von Heilbehandlungen erweitert werden. Für die Auswahl der entsprechenden Leistung steht in den drei Tariflinien (Basis, Plus und Premium) der entsprechende Zusatzbaustein zur Verfügung.

„Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Gesundheit auch bei unseren Haustieren einen immer höheren Stellenwert einnimmt. Mit der steten Weiterentwicklung der Behandlungsmöglichkeiten auch für Tiere können immer mehr Haustieren weitreichendere Leistungen und Chancen auf Heilung zuteilwerden“, erklärt Gothaer-Produktmanager und Tierarzt Dr. Christian Prachar. „Diese Entwicklung trägt allerdings auch dazu bei, dass die Kosten teils sehr hoch sind, sodass eine Tierkrankenversicherung für den Ernstfall in vielen Fällen sehr empfehlenswert ist“, so Prachar weiter.

Entscheidend für die Höhe der fälligen Beiträge sei das Alter des Tieres. Versichert werden können Katzen bei Neuabschluss ab der neunten Lebenswoche und bis zum achten Geburtstag. „Ob es sich bei der zu versichernden Katze um eine Wohnungskatze oder einen Freigänger handelt, ist bei unserer Absicherung nicht relevant. Auch die Rassezugehörigkeit hat keine Auswirkungen auf die Beitragshöhe“, erläutert Prachar.

Neue Gebührenordnung treibt Behandlungskosten

Nicht zuletzt seit Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)sind die Kosten für tierärztliche Behandlungen noch stärker in den Fokus gerückt. Denn die Neuerungen führen zu einem deutlichen Anstieg tierärztlicher Behandlungskosten.

„Gerade für Katzen sind die Behandlungskosten in einzelnen Bereichen überproportional angestiegen, zudem hat hier in vielen Bereichen eine Angleichung an die Abrechnungshöhen für Hunde stattgefunden“, erklärt Prachar. Vor dem Hintergrund könnten gerade notwendige und nicht planbare Operationen wie nach einem Unfall unerwartet hohe Kosten im vierstelligen Bereich verursachen, so Prachar. „Typische Beispiele sind Knochenbrüche infolge von Unfällen, Kreuzbandrisse oder die Entfernung von verschluckten Fremdkörpern aus dem Magen-Darm-Trakt, die relativ häufig vorkommen“, erläutert der Tierarzt.

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