Junge Autofahrerinnen und Autofahrer zwischen 18 und 24 Jahren sind nach wie vor überdurchschnittlich häufig in Alkoholunfälle verwickelt. Im Jahr 2023 verursachten sie laut Zahlen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) 1.287 Unfälle mit Personenschaden – 18 Menschen starben, 372 wurden schwer verletzt. Eine aktuelle Studie der UDV zeigt: Viele junge Fahrerinnen und Fahrer sind in sogenannten Trink-Fahr-Konflikten überfordert und entscheiden sich zu oft gegen das sichere Verhalten.
„Junge Fahrende überschätzen sich häufiger selbst, sind risikogeneigter und weniger fahrerfahren. Auch bestehen Wissenslücken zum Alkoholabbau und Restalkohol“, erklärt Kirstin Zeidler, Leiterin der UDV im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Knapp zwei Drittel der Alkoholunfälle dieser Altersgruppe gingen 2023 auf das Konto der 21- bis 24-Jährigen. Besonders problematisch: Viele junge Menschen empfinden Alkoholfahrten nicht als moralisch verwerflich – und wenn Vorbilder aus dem Umfeld fehlen, steigt die Wahrscheinlichkeit, alkoholisiert zu fahren.
Alkoholverbot wirkt – doch mit 21 fällt der Schutz weg
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger bis zum 21. Lebensjahr gilt ein generelles Alkoholverbot. Dieses zeigt laut UDV positive Wirkung. „Das Alkoholverbot ist für 18- bis 20-jährige Fahranfängerinnen und Fahranfänger eine Art Schutzschild vor sich selbst und äußeren Einflüssen“, sagt Zeidler. „Den Führerschein zu riskieren, hält sie meist davon ab, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen.“
Doch mit dem 21. Geburtstag fällt das Verbot – und damit auch das schützende Argument gegenüber Gleichaltrigen. Für viele wird Fahren mit geringen Alkoholmengen zur vermeintlich akzeptierten Norm. Dabei sei oft nicht bekannt, dass auch unterhalb von 0,5 Promille empfindliche Strafen drohen können.
Forderungen der Unfallforschung: mehr Training, strengere Kontrollen, längeres Verbot
Die UDV spricht sich deshalb für eine Verlängerung des Alkoholverbots bis zum Ende der sogenannten Jugendlichkeitsrisikophase mit 24 Jahren aus – eine gesetzliche Anpassung von § 24c Straßenverkehrsgesetz sei zu prüfen. Ziel sei es, die Gewohnheit des nüchternen Fahrens zu festigen, bevor sich das Unfallrisiko „normalisiert“.
Darüber hinaus plädiert die UDV für verpflichtende Trainings in der Fahrausbildung, die den Umgang mit Trink-Fahr-Konflikten thematisieren und Handlungsoptionen aufzeigen. Flankierend müssten Alkoholkontrollen verstärkt werden, denn viele verließen sich auf die geringe Entdeckungswahrscheinlichkeit.
Nicht zuletzt sei der Ausbau von Alternativen entscheidend – etwa durch besseren öffentlichen Nahverkehr, Fahrgemeinschaften oder bezuschusste Angebote wie das „Fifty-Fifty Taxi“. Nur wenn junge Menschen attraktive Möglichkeiten sehen, sicher nach Hause zu kommen, lässt sich die Zahl der Alkoholunfälle nachhaltig senken.