Zur RIS gab in der Woche vor Weihnachten im sogenannten Trilog zwischen EU-Kommission, Rat und -Parlament nach mehr als zweieinhalb Jahren Verhandlungen immerhin doch noch eine Einigung. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt soll die RIS voraussichtlich ab dem zweiten Halbjahr 2028 gelten. Kern der Einigung ist ein erweiterter Anlegerschutz durch mehr Kostentransparenz. Anlagefirmen im Privatkundengeschäft werden verpflichtet, sämtliche mit einem Produkt verbundenen Kosten vollständig offenzulegen. Zudem müssen sie anhand europaweit einheitlicher Kriterien prüfen, ob diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur angebotenen Leistung stehen. Produkte mit unverhältnismäßigen Kosten dürfen künftig nicht mehr vertrieben werden.
Provisionen müssen künftig begründet werden
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Regeln zu Provisionen. Ein generelles Provisionsverbot auf EU-Ebene ist nicht mehr Teil des Pakets. Stattdessen müssen Vermittler künftig nachvollziehbar darlegen, welchen konkreten Mehrwert eine Provision für den Kunden bietet. Zudem sind alle Provisionsbestandteile gesondert auszuweisen. Gleichzeitig behalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, national weitergehende Einschränkungen einzuführen. Diese können bis zu einem Provisionsverbot reichen. „Wir begrüßen, dass es kein Provisionsverbot auf EU-Ebene geben wird“, erklärte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Ob und wie nun die neuen Anforderungen in der Praxis umsetzbar und für Vermittlerinnen und Vermittler sachgerecht sind, können wir jedoch erst beurteilen, wenn uns der endgültige Richtlinientext vorliegt.“
Neben strengeren Pflichten sieht die Vereinbarung auch Vereinfachungen vor. So wird die Geeignetheitsprüfung in bestimmten Fällen erleichtert. Bei der Empfehlung nicht-komplexer, kostengünstiger und breit diversifizierter Finanzinstrumente entfällt künftig die Abfrage von Kenntnissen und Erfahrungen der Kunden. Die Prüfung der finanziellen Situation und der Anlageziele bleibt jedoch weiterhin erforderlich.
Entlastung bei Geeignetheitsprüfung
„Diese neue Regelung zur Geeignetheitsprüfung wird Auswirkungen auf die tägliche Beratungspraxis haben – sowohl im Hinblick auf die Dokumentation als auch auf die Auswahl geeigneter Produkte“, erklärte Rottenbacher. „Positiv ist, dass der Gesetzgeber den Vermittlern in bestimmten Fällen mehr Flexibilität einräumt. Gleichzeitig muss genau beobachtet werden, ob dadurch auch regulatorische Unsicherheiten entstehen.“
Darüber hinaus führt die RIS neue Standards für die Kundeninformation ein. Insbesondere die Key Information Documents sollen stärker vereinheitlicht und verständlicher gestaltet werden. Langfristig sollen sie auch maschinenlesbar zur Verfügung stehen, um den Produktvergleich zu erleichtern und digitale Prozesse zu unterstützen. Das Maßnahmenpaket greift zudem neue Entwicklungen auf. Dazu zählt der Einfluss von Social Media und sogenannten Finfluencern auf Anlageentscheidungen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die finanzielle Bildung zu stärken und für fairere sowie transparentere Marketingpraktiken zu sorgen.
In den kommenden Monaten werden die technischen Arbeiten an den Rechtstexten fortgesetzt. Die endgültige Fassung soll Anfang 2026 vorliegen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. 30 Monate nach der Veröffentlichung treten die Regelungen in Kraft, mit Ausnahme der PRIIPs-Vorgaben, die bereits nach 18 Monaten gelten sollen. Da es sich um eine Richtlinie handelt, ist auch in Deutschland mit weiteren legislativen Anpassungen zu rechnen.
FiDA steckt noch fest
Die FiDA-Verordnung, auch bekannt unter dem Stichwort „Open Finance“, steckt hingegen noch im Trilog fest. „Der Entwurf bleibt in zentralen Punkten umstritten, ein vollständiger Rückzug des Projekts gilt weiterhin als möglich“ berichtet Martin Klein. Votum sehe unverändert erheblichen Überarbeitungsbedarf, um den Erstentwurf überhaupt in eine marktfähige Form zu überführen.
„Besonders kritisch wird die geplante Belastung für beratende Vermittlungsunternehmen bewertet – vor allem für große Maklerverbünde und Serviceplattformen“, so Klein. Bereits ab 250 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro sollen demnach Unternehmen verpflichtet werden, umfangreiche Kundendaten über standardisierte Schnittstellen bereitzustellen. „Dazu zählen nach aktuellem Stand unnötigerweise auch Vertragsdaten. Dies führt zu dem paradoxen Ergebnis, dass ein Allfinanz-Vermittlungsunternehmen, das seine Kundinnen und Kunden in Versicherungs-, Anlage- und Kreditfragen begleitet, künftig mehr und komplexere Datenschnittstellen bedienen müsste als ein großer Versicherungs- oder Bankkonzern“, kritisiert Klein.
Ganzheitlicher Blick auf die Finanzen
Vertragsdaten lägen zudem originär bei den Produktgebern. Eine parallele Datenhaltung verhindere jedoch keinen Informationsverlust, sondern erzeuge unnötige Doppelstrukturen, Medienbrüche und potenziell widersprüchliche Angaben. „Besonders schwer wiegt die vorgesehene Pflicht zur Offenlegung eigener Analyse- und Wertschöpfungsdaten. Diese interne Datenarchitektur ist für einen sinnvollen Datenaustausch weder erforderlich noch angemessen. Sie würde tief in das Geschäftsmodell der betroffenen Unternehmen eingreifen und ist in der aktuellen Form nicht zustimmungsfähig“, so Klein.
Auf der anderen Seite hat FiDA das Potenzial, Finanzberatern einen der Kunden zu ermöglichen und damit auch entsprechende Beratungsansätze anzustoßen. So sieht der Verband AfW sie Sache durchaus positiv, sofern sie praxistauglich und fair gestaltet wird. „Daten sind der Schlüssel zur Finanzberatung der Zukunft. FiDA muss deshalb sicherstellen, dass nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine Marktteilnehmer unter Beibehaltung der Datenhoheit der Menschen fairen Zugang erhalten – nur so wird Open Finance wirklich offen“, so AfW-Vorstand Norman Wirth.
Neues EU-Regulierungsvorhaben auf den Weg gebracht
Hinzugekommen ist vor dem Jahreswechsel noch ein weiteres Regulierungsvorhaben der EU: Am 20. November hat die EU-Kommission einen umfassenden Vorschlag zur Reform des Pan-Europäischen Pensionsprodukts (PEPP) vorgelegt. Das PEPP ist ein europaweit standardisiertes privates Altersvorsorgeprodukt, das Verbraucherinnen und Verbrauchern grenzüberschreitend einen einfachen und transparenten Aufbau langfristiger Vorsorge ermöglichen soll. Das ursprünglich 2019 eingeführte PEPP sei bisher „nahezu komplett gefloppt“, berichtet der AfW. Die EU-Kommission wolle dem Produkt nun mit einem weitreichenden Maßnahmenpaket neuen Schub verleihen.
Der AfW begrüßt demnach grundsätzlich das Ziel, die private Altersvorsorge in der EU zu stärken. Der vorliegende Reformvorschlag führe jedoch zu erheblichen Bedenken – insbesondere im Hinblick auf Beratungspflichten, Vergütungsstrukturen und die Rolle unabhängiger Vermittlerinnen und Vermittler. Demnach soll künftig im Falle einer Beratung für das Basic-PEPP keine Abfrage der Kenntnisse und Erfahrungen des potenziellen Sparers mehr erfolgen müssen. „Dies stellt aber einen klaren Bruch mit sämtlichen bestehenden Qualitätsstandards in Deutschland und Europa dar“, kritisiert der AfW.
„Die EU-Kommission will ein einfaches Produkt schaffen und senkt dafür zentrale Beratungspflichten ab. Doch Einfachheit ersetzt nicht die fachliche Einordnung in die individuelle Lebenssituation“, betont Wirth. „Gerade bei langfristiger Altersvorsorge sind Kenntnisse, Erfahrungen und finanzielle Ausgangslage der Anleger entscheidend. Die vorgesehene Reduzierung der Standards gefährdet die Beratungsqualität und schafft ohne Not ganz erhebliche Risiken für die Verbraucher.“
„Deutliche Wettbewerbsverzerrungen“ befürchtet
Und: Für die Beratung zum Basic-PEPP soll künftig keine Provision mehr fließen dürfen. Folge: Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler könnten diesen Bereich dann kaum noch wirtschaftlich abdecken. Große Banken, Versicherer oder digitale Plattformen könnten das PEPP-Produkt hingegen als standardisiertes Massengeschäft etablieren – ohne individuellen Beratungsanspruch. „Dies würde zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten der unabhängigen Beratung führen“, kritisiert der AfW.
Dieses Vorhaben steht noch am Anfang. Insofern ist kaum zu erwarten, dass es schon 2026 relevant wird. Auch die RIS und die FiDA-Verordnung, sofern diese überhaupt verabschiedet wird, sehen Übergangsfristen vor. Das schließt nicht aus, dass entsprechende Diskussionen oder Beschlüsse im Laufe des Jahres für Aufregung sorgen werden oder dass die Vorbereitungen auf die Umsetzung der Veränderungen beginnen müssen. Dafür sind Übergangsfristen schließlich da.
Doch das beherrschende Thema im Vertrieb wird 2026 vermutlich in der Tat ein anderes sein: KI. Die Herausforderung ist demnach die sinnvolle und rechtlich einwandfreie Einbindung der neuen Technologie in die Bratungsprozesse – und zwar so, dass die Vermittler wirklich nicht zu kurz kommen und die Kunden am Ende nicht doch mit der Maschine alleine gelassen werden.












