Hinzugekommen ist vor dem Jahreswechsel noch ein weiteres Regulierungsvorhaben der EU: Am 20. November hat die EU-Kommission einen umfassenden Vorschlag zur Reform des Pan-Europäischen Pensionsprodukts (PEPP) vorgelegt. Das PEPP ist ein europaweit standardisiertes privates Altersvorsorgeprodukt, das Verbraucherinnen und Verbrauchern grenzüberschreitend einen einfachen und transparenten Aufbau langfristiger Vorsorge ermöglichen soll. Das ursprünglich 2019 eingeführte PEPP sei bisher „nahezu komplett gefloppt“, berichtet der AfW. Die EU-Kommission wolle dem Produkt nun mit einem weitreichenden Maßnahmenpaket neuen Schub verleihen.
Der AfW begrüßt demnach grundsätzlich das Ziel, die private Altersvorsorge in der EU zu stärken. Der vorliegende Reformvorschlag führe jedoch zu erheblichen Bedenken – insbesondere im Hinblick auf Beratungspflichten, Vergütungsstrukturen und die Rolle unabhängiger Vermittlerinnen und Vermittler. Demnach soll künftig im Falle einer Beratung für das Basic-PEPP keine Abfrage der Kenntnisse und Erfahrungen des potenziellen Sparers mehr erfolgen müssen. „Dies stellt aber einen klaren Bruch mit sämtlichen bestehenden Qualitätsstandards in Deutschland und Europa dar“, kritisiert der AfW.
„Die EU-Kommission will ein einfaches Produkt schaffen und senkt dafür zentrale Beratungspflichten ab. Doch Einfachheit ersetzt nicht die fachliche Einordnung in die individuelle Lebenssituation“, betont Wirth. „Gerade bei langfristiger Altersvorsorge sind Kenntnisse, Erfahrungen und finanzielle Ausgangslage der Anleger entscheidend. Die vorgesehene Reduzierung der Standards gefährdet die Beratungsqualität und schafft ohne Not ganz erhebliche Risiken für die Verbraucher.“
„Deutliche Wettbewerbsverzerrungen“ befürchtet
Und: Für die Beratung zum Basic-PEPP soll künftig keine Provision mehr fließen dürfen. Folge: Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler könnten diesen Bereich dann kaum noch wirtschaftlich abdecken. Große Banken, Versicherer oder digitale Plattformen könnten das PEPP-Produkt hingegen als standardisiertes Massengeschäft etablieren – ohne individuellen Beratungsanspruch. „Dies würde zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten der unabhängigen Beratung führen“, kritisiert der AfW.
Dieses Vorhaben steht noch am Anfang. Insofern ist kaum zu erwarten, dass es schon 2026 relevant wird. Auch die RIS und die FiDA-Verordnung, sofern diese überhaupt verabschiedet wird, sehen Übergangsfristen vor. Das schließt nicht aus, dass entsprechende Diskussionen oder Beschlüsse im Laufe des Jahres für Aufregung sorgen werden oder dass die Vorbereitungen auf die Umsetzung der Veränderungen beginnen müssen. Dafür sind Übergangsfristen schließlich da.
Doch das beherrschende Thema im Vertrieb wird 2026 vermutlich in der Tat ein anderes sein: KI. Die Herausforderung ist demnach die sinnvolle und rechtlich einwandfreie Einbindung der neuen Technologie in die Bratungsprozesse – und zwar so, dass die Vermittler wirklich nicht zu kurz kommen und die Kunden am Ende nicht doch mit der Maschine alleine gelassen werden.












