EXKLUSIV

Kommt das geschlossene Publikums-Sondervermögen doch?

Olaf Scholz
Foto: Picture Alliance
Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Die Rumpf-Ampel aus SPD und Grünen will offenbar noch zwei Gesetzesvorhaben mit Relevanz für den Finanzmarkt auf den letzten Drücker vor der Auflösung des Bundestags und der Neuwahl durchboxen. Ob das gelingt, ist allerdings offen.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat mit Datum 27. November 2024 einen neuen Entwurf des Fondsmarktstärkungsgesetzes zur Einbringung in den Bundestag an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) geschickt. Der Gesetzentwurf berücksichtigt immerhin schon die Stellungnahme des Bundesrats und ist somit im Gesetzgebungsverfahren fortgeschritten.


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Dieses Gesetz sieht unter anderem die Möglichkeit von geschlossenen Sondervermögen für Privatanleger vor, also Sachwertfonds ohne die sperrige Rechtsform der Investment-Kommanditgesellschaft (KG). Dies war von der Sachwertbranche überwiegend begrüßt und als Chance angesehen worden, nach dem Ampel-Aus aber wohl vorerst als enttäuschte Hoffnung abgeschrieben worden.

252 Seiten Regierungsentwurf

Auch das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz II, das unter anderem vorsieht, dass offene Immobilienfonds auch in Erneuerbare-Energie-Freiflächenanlagen investieren dürfen, will die Rumpf-Ampel offenbar noch durchdrücken. Der neue Finanzminister Jörg Kukies (SPD) hat dazu ebenfalls mit Datum von vorgestern, also 27. November, einen 252 Seiten starken Regierungsentwurf veröffentlicht, den das nun nur noch rot-grüne Kabinett verabschiedet hat. Dieses Gesetz müsste allerdings noch sämtliche parlamentarischen Hürden nehmen; bislang gab es dazu nur einen Referentenentwurf.

Auch bezüglich des Fondsmarktstärkungsgesetzes ist offen, ob es vielleicht tatsächlich auf den letzten Drücker die Verabschiedung durch den Bundestag schaffen kann, in dem die Rumpf-Ampel keine Mehrheit mehr hat. Denkbar ist allerdings, dass zumindest die FDP zustimmt, von deren Chef Christian Lindner das Gesetz – wie auch das Zukunftsfinanzierungsgesetz II – schließlich ursprünglich stammt. Zudem hatte der Bundesrat nur wenige Einwände.

Bisher stehen die Tagesordnungen für die wenigen verbleibenden Sitzungstage des Bundestags vor der geplanten Vertrauensfrage und der anschließend zu erwartenden Auflösung des Bundestags allerdings noch nicht fest beziehungsweise sind noch nicht veröffentlicht.

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