Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) begrüßt den geplanten Rechtsrahmen für Krisensituationen von Versicherungsunternehmen im Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz. Aus Sicht des Berufsverbands ist ein verlässliches Regelwerk geeignet, die Stabilität des Sektors und den Schutz der Versicherten weiter zu stärken.
Gleichwohl mahnt die DAV, die Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts im Gesetzgebungsverfahren stärker zu berücksichtigen. Kritisch sieht sie vor allem eine zu enge Anlehnung an Vorgaben aus der Bankenregulierung sowie neue Regeln zur Lastenverteilung und zur Spartentrennung.
„Ein funktionierendes Regelwerk für den Krisenfall leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Stabilität des Versicherungssektors und den Schutz der Versicherten noch weiter zu erhöhen“, sagt Dr. Maximilian Happacher, unmittelbar vorangegangener Vorsitzender der DAV. Zugleich gelte: „Dabei gilt es jedoch, die Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts zu berücksichtigen.“
Kritik an der Nähe zur Bankenregulierung
Nach Einschätzung der DAV unterscheidet sich das Geschäftsmodell von Versicherern grundlegend von dem der Banken. In Deutschland sei die Branche weder von schweren noch von systemrelevanten Krisen oder Insolvenzen betroffen gewesen. Maßnahmen, die für Banken erforderlich erscheinen, ließen sich deshalb nicht ohne Weiteres auf Versicherer übertragen.
Gerade in der Lebensversicherung zielt das Geschäftsmodell auf die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Versicherten. Dazu tragen eine vorausschauende Risikosteuerung, die enge Abstimmung von Kapitalanlage und langfristigen Verpflichtungen sowie Sicherheits- und Glättungspuffer bei. Leistungskürzungen sind nur in extremen Ausnahmesituationen, dem sogenannten Sicherungsfall, vorgesehen.
Das VSAAG dient als Mantelgesetz für die nationale Umsetzung der geplanten Insurance Recovery and Resolution Directive. Nach Auffassung der DAV birgt dieses Regime jedoch die Gefahr zusätzlicher Komplexität, von Doppelregelungen und weiterem Bürokratieaufbau. Hinzu kommen aus Sicht des Verbands mögliche Unklarheiten an Schnittstellen zu bestehenden Regularien, etwa im Zusammenspiel mit Maßnahmen der BaFin und dem Insolvenzrecht.
Lastenverteilung und Spartentrennung im Fokus
Besonders kritisch bewertet die DAV die vorgesehene Reihenfolge der Mittelheranziehung im Krisenfall. Nach dem aktuellen Entwurf würde die finanzielle Last strukturell auf gesunde Versicherungsunternehmen verlagert. Deren Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer müssten die Belastung über geringere Überschussbeteiligungen mittragen, obwohl sie weder Verantwortung für die Krise tragen noch zu ihr beigetragen haben.
Erst in einem nachgelagerten Schritt soll der betroffene Versicherungsbestand selbst zur Verlustdeckung beitragen. „Damit würden auch unbeteiligte Versicherer und ihre Kundinnen und Kunden für riskantes Verhalten und Fehlentwicklungen einzelner Marktteilnehmer haften – ein Ansatz, der eindeutig wettbewerbliche Fehlanreize setzt“, warnt Happacher.
Darüber hinaus sieht die DAV die Gefahr, dass ein geplanter spartenübergreifender Abwicklungsfonds die in Deutschland bewährte Spartentrennung im Versicherungswesen aufweichen könnte. Diese habe sich als wirksames Instrument zur Vermeidung systemischer Krisen erwiesen. Happacher betont: „Die Spartentrennung unterstützt damit die Ziele der IRRD und sollte daher in keiner Weise angetastet werden.“
















