Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen Stornoabzüge bei gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen der Debeka. Im Fokus stehen die aus Sicht der Kläger intransparenten Klauseln, die zu deutlichen finanziellen Nachteilen führen können. Ziel der Klage ist eine gerichtliche Feststellung, dass die von der Debeka verwendeten Storno-Klauseln unwirksam sind. Betroffene sollen zu Unrecht einbehaltene Beträge zurückerhalten.
Das Klageregister zur Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Debeka Lebensversicherungsverein ist nun geöffnet. Mit dem Eintrag ins Klageregister sichern Verbraucher ihre Ansprüche und verhindern zugleich eine Verjährung während des laufenden Verfahrens. Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Prozesskostenrisiko möglich.
„Wer seine Lebensversicherung kündigt, steckt oft ohnehin in einer schwierigen Lage. Dann darf ein Versicherer nicht noch eine Gebühr kassieren, die nicht nachvollziehbar ist. Wir machen uns stark dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückbekommen“, sagt Ramona Pop, Vorständin der Verbraucherzentrale.
Streit um kapitalmarktabhängige Stornoabzüge
Bei der Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung zahlt die Debeka den sogenannten Rückkaufswert aus. Neben klassischen Stornokosten zieht der Versicherer dabei eine zusätzliche, kapitalmarktabhängige Stornogebühr ab. Deren Höhe hängt laut Vertragsbedingungen von Faktoren ab, die Versicherte nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht nachvollziehen können.
Die Verbraucherzentrale hält diese Regelung für intransparent. Wie groß der finanzielle Nachteil sein kann, zeigt ein Fall aus der Beratung: Ein Verbraucher kündigte 2023 zwei Verträge aus dem Jahr 2011. Der ausgezahlte Rückkaufswert lag bei rund 12.500 Euro. Ohne den strittigen Abzug wären es rund 15.600 Euro gewesen, also etwa 3.100 Euro mehr.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg wendet die Debeka diesen kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bereits seit 2008 an. Aus Geschäftsberichten geht hervor, dass in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt 241.994 Verträge vorzeitig durch Kündigung endeten.
Viele Betroffene erkennen den Abzug nicht
Aus Sicht der Verbraucherzentrale könnten damit zehntausende Versicherte betroffen sein. Vielen ist das jedoch nicht bewusst, da der kapitalmarktabhängige Stornoabzug in den Abrechnungen nicht zwingend gesondert ausgewiesen wird.
Betroffen sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale in der Regel Personen, die nach 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und diese ab Mitte 2022 gekündigt haben. Um eine erste Einschätzung zu erhalten, stellt die Verbraucherzentrale einen Online-Klage-Check zur Verfügung. Zusätzlich bietet die Verbraucherzentrale Hamburg Unterstützung bei der individuellen Prüfung an.
Die Eintragung ins Klageregister bietet mehrere Vorteile. Neben der kostenfreien Teilnahme ohne Prozesskostenrisiko wird im Erfolgsfall eine Grundlage geschaffen, um Rückzahlungen geltend zu machen. Auch bei einem möglichen Unterliegen der Verbraucherzentrale entstehen den eingetragenen Verbrauchern keine Kosten.
Verjährung während des Verfahrens gehemmt
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Hemmung der Verjährung. Solange das Verfahren läuft, verjähren die Ansprüche der eingetragenen Verbraucher nicht. Das gilt auch für Verträge, die bereits in der Vergangenheit gekündigt wurden und bei denen ein geringerer Rückkaufswert ausgezahlt wurde.
Die Verjährungshemmung kann zudem für Versicherte relevant sein, die eine Kündigung erst noch planen. Durch den frühzeitigen Eintrag lassen sich mögliche Ansprüche sichern, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Um an der Sammelklage teilzunehmen, können Betroffene zunächst online prüfen, ob sie zur Zielgruppe gehören. Anschließend ist eine Eintragung ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz möglich. Zusätzlich informiert die Verbraucherzentrale über einen News-Alert über den Fortgang des Verfahrens.















