Die DWS begrüßt die von der Bundesregierung geplante Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die geplante Einführung eines neuen, zeitgemäßen Altersvorsorgedepots (AV-Depot) für die private Altersvorsorge ist nach Ansicht der DWS ein entscheidender Schritt hin zu einer zukunftsfähigen und leistungsstarken Altersvorsorge in Deutschland.
Nach Jahren des Stillstands hat die Bundesregierung einen aktuellen Referentenentwurf zur Ablösung der Riester-Rente vorgelegt. Kernpunkt ist die Einführung eines neuen Altersvorsorgedepots, dass die Riester-Rente ersetzen soll. „Der Reformansatz ist richtig: mehr Kapitalmarkt, weniger Bürokratie. Damit hat die Politik endlich die seit längerem vorhandenen Reformvorschläge aufgegriffen. Jetzt kommt es darauf an, dass das Gesetz zügig in Kraft tritt“, sagt Björn Deyer, Leiter Altersvorsorge, Versicherungen, IFA bei der DWS.
Reform erhöht Attraktivität und Flexibilität
Die DWS sieht in der Reform die Chance, die Altersvorsorge in Deutschland umfassend zu modernisieren und damit endlich dem Reformbedarf der Bevölkerung nachzukommen. Im Zentrum der Reform steht die Einführung eines neuen Altersvorsorge-Depots. Die geplanten Eckpunkte zeigen: Die Politik zieht die richtigen Schlüsse aus der Vergangenheit. Die Riester-Rente litt an zu viel Bürokratie und vor allem an der vorgeschriebenen 100-Prozent-Bruttobeitragsgarantie. Durch die anvisierten Änderungen der Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Vereinfachung der Förderkriterien, die Erhöhung der Flexibilität bei der Anlageauswahl und die Reduzierung bürokratischer Hürden, wird die private Vorsorge für eine breitere Bevölkerungsschicht zugänglicher, transparenter und attraktiver. Der Wegfall der starren 100-Prozent-Bruttobeitragsgarantie beendet die Renditebremse und schafft Platz für effizientere Produkte mit verbesserten Renditechancen. Zudem ermöglicht der neue Rechtsrahmen eine größere Nachvollziehbarkeit der Förderung und damit mehr Transparenz, wie der Staat das Sparen für die Altersvorsorge unterstützt, was letztendlich zu einer deutlich höheren Verbreitung führen wird.
Besonders erfreulich ist, dass künftig auch in der Rentenbezugsphase Auszahlpläne auf Fondsbasis möglich sein sollen. „Damit wird endlich anerkannt, dass auch in der Auszahlphase Kapitalmarktchancen genutzt werden sollten“, so Deyer. Bisher waren nur zwingend und garantierte lebenslange Rentenzahlungen erlaubt. Auch die Einführung eines Standardprodukts, das als Basisversion dienen und die Vergleichbarkeit unter den Produkten fördern soll, stärkt den Wettbewerb unter den Anbietern und fördert letztendlich die Transparenz.
DWS setzt auf zukunftssichere Vorsorgelösungen
„Die geplante Reform der Altersvorsorge ist ein wichtiger Meilenstein. Sie eröffnet neue Möglichkeiten, die private Altersvorsorge effizienter, moderner und kundenorientierter zu gestalten“, sagt Björn Deyer, Leiter Altersvorsorge und Versicherungen bei der DWS.
Die DWS beabsichtigt, die Möglichkeiten des neuen Altersvorsorgedepots zu nutzen, um den Altersvorsorgesparern verbesserte Produktoptionen anzubieten. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Standardprodukt mit fester Fondspalette wird es voraussichtlich auch ein Produkt geben, bei dem ein von der DWS neu entwickelter Lebenszyklusansatz zum Tragen kommt. Auch Modelle, bei denen die Sparer selbst die Auswahl aus einer umfangreichen Fonds- und ETF-Palette bestimmen können, sind angedacht.
Daneben wird die DWS auch ihren Produktpartnern aus der Versicherungsbranche mit neuen optimierten Vorsorgelösungen zur Verfügung stehen. Hier steht die Umsetzung fondsbasierter Investmentlösungen für individualisierte Altersvorsorgepläne im Vordergrund. Die DWS steht bereit, diese Lösungen anzubieten und hofft, dass der Gesetzesentwurf nun zügig beschlossen wird.












