Mit der Pflegereform 2027 nimmt die Bundesregierung eine zunächst geplante Kürzung zurück: Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige bleiben in voller Höhe erhalten. Das geht aus dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) hervor, den das Bundeskabinett beschlossen hat, wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilte. Der Referentenentwurf vom Juni 2026 hatte noch eine Kürzung auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus vorgesehen.
„Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen, denn sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft“, erklärt Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann (CDU).
Pflegereform 2027: Diese Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bleiben erhalten
Damit eine Pflegeperson rentenversicherungspflichtig wird, muss die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 haben. Zudem muss die Pflege nicht erwerbsmäßig und in häuslicher Umgebung erfolgen, mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen und sich regelmäßig auf mindestens zwei Tage verteilen. Wer daneben mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist, verliert den Anspruch.
Laut einer Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung lebten im Mai 2026 rund 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland - mehr als doppelt so viele wie 2010. Davon werden rund 4,9 Millionen - ein Anteil von 86 Prozent - im häuslichen Umfeld durch Angehörige betreut. Aus diesem Grund sind etwa 1,7 Millionen Pflegepersonen via Pflegekasse innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert; Frauen stellen davon rund 85 Prozent.
So viel zahlt die Pflegekasse 2026
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Pflegegrad und Leistungsart. 2026 überweist die Pflegekasse zwischen 139,04 und 735,63 Euro monatlich. Zugrunde liegt dabei ein fiktives Arbeitsentgelt in einer Spanne von 747,50 bis 3.955,00 Euro. Wer ein volles Jahr pflegt, erwirbt dadurch einen zusätzlichen, lebenslangen Rentenanspruch zwischen 7,04 und 37,27 Euro pro Monat.
Teilrenten-Modell für Rentner soll 2027 enden
Für eine kleinere Gruppe soll sich mit der Pflegereform 2027 allerdings etwas ändern. Bereits seit Inkrafttreten des Flexirentengesetzes am 1. Juli 2017 haben gesetzlich Rentenversicherte die Möglichkeit, eine Teilrente zwischen zehn und 99 Prozent der vollen Rentenhöhe in Anspruch zu nehmen. Nur wer eine solche Teilrente wählt, bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze rentenversicherungspflichtig, sofern er einen Angehörigen pflegt. Die Pflegekasse zahlt dann weiterhin Rentenbeiträge. Beziehen Betroffene hingegen die volle Altersrente, erlischt dieser Anspruch in der Regel mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze.
Laut dem vom Kabinett verabschiedeten PNOG-Entwurf soll diese Regelung mit dem 1. Januar 2027 auslaufen. Für Pflegepersonen, die die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben, entfällt dann die Übernahme von Rentenbeiträgen durch die Pflegekassen. Berichten zufolge, die sich auf die Begründung des Gesetzes stützen, machten im Jahr 2024 etwa 39.000 Rentnerinnen und Rentner von dieser Möglichkeit Gebrauch, wofür die Pflegeversicherung rund 153 Millionen Euro aufbrachte.
Höhere Beiträge: Was sich 2027 und 2028 ändern soll
Neben der Rentenfrage greift das PNOG auch in die Beitragsstruktur der Pflegeversicherung ein. Von diesem Zeitpunkt an steigt der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder um 0,3 Prozentpunkte und erreicht damit 0,9 Prozent. Außerdem soll, in Anlehnung an die gesetzliche Krankenversicherung, die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung um 300 Euro erhöht werden. Mit Beginn des Jahres 2028 kommt zusätzlich ein neuer Beitragszuschlag von 0,52 Prozent hinzu, der für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern gilt.
| Ab wann | Geplante Änderung | Höhe |
|---|---|---|
| 1. Januar 2027 | Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder steigt | um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent |
| 1. Januar 2027 | Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung steigt | um 300 Euro monatlich |
| 1. Januar 2028 | Neuer Zuschlag für beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- bzw. Lebenspartnern | 0,52 Prozent |
Kritik vom Sozialverband trotz Korrektur
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßt zwar, dass die Pflegereform 2027 die Rentenbeiträge für Pflegepersonen unangetastet lässt. Insgesamt bewertet der Verband das Pflegeneuordnungsgesetz jedoch kritisch und bezeichnet es als „Spar- und Mehrbelastungsgesetz“. „Die Bundesregierung verzichtet weiterhin auf eine solide und solidarische Finanzierung“, heißt es vom SoVD.
Pflegereform 2027: Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen
Der Kabinettsbeschluss ist erst ein Zwischenschritt. Bevor das PNOG in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Verabschiedet ist das Gesetz bislang nicht.















