Kurzfristig hat die Bundesregierung die ursprünglich für den 7. Oktober 2026 vorgesehene Einsetzung einer Strukturkommission zur Pflegereform 2027 wieder abgesagt. Als Grund für die Verschiebung nannte Regierungssprecher Sebastian Hille noch offenen Abstimmungsbedarf zwischen den Koalitionspartnern, wie die Deutsche Presse-Agentur meldet. Noch bevor das Gremium seine Arbeit aufnimmt, warnt AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann vor einer weiteren Milliardenlücke in der sozialen Pflegeversicherung. Dieser Betrag ist im gerade beschlossenen Pflegeneuordnungsgesetz gar nicht eingerechnet.
Nach aktuellem Regierungsplan soll der Kabinettsbeschluss zur Kommission in der kommenden Woche nachgeholt werden. Anschließend hat das Gremium bis Ende Januar 2027 Zeit, um Reformvorschläge für die Pflegeversicherung der 2030er-Jahre vorzulegen.
AOK warnt: Pflegereform 2027 braucht schnelle Finanzspritze
Reimann reagierte am selben Tag deutlich kritisch auf die Verschiebung. „Nach dem Minimalkompromiss beim PNOG richten sich jetzt alle Blicke auf eine weitere Expertenkommission, deren Start sich weiter verschiebt. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Gremium in den nächsten drei Monaten die Reformformel zur Auflösung der gegensätzlichen Interessen findet“, erklärt die AOK-Bundesverbandschefin. Zugleich mahnt sie, das Gremium nicht zu überfrachten: Viele mögliche Reformansätze lägen aus ihrer Sicht längst auf dem Tisch.
Brisanter ist für Reimann allerdings ein anderes Problem. Bereits die Ende September vom Kabinett beschlossene Fassung des Pflegeneuordnungsgesetzes kalkuliert für 2027 eine verbleibende Deckungslücke von 1,35 Milliarden Euro. Hinzu kommt nach ihrer Einschätzung ein weiteres Finanzloch von mehr als einer Milliarde Euro, das der sozialen Pflegeversicherung noch bis Jahresende 2026 droht. In der Kostenabschätzung des Gesetzes fehlt dieser Betrag bislang.
Um die Lücke kurzfristig zu schließen, dürfte aus ihrer Sicht erneut ein Darlehen aus dem Bundeshaushalt nötig werden. Nachhaltig ist diese Lösung nach ihrer eigenen Einschätzung nicht. Deshalb fordert sie zügig ein zweites Gesetz: „Es ist schon bezeichnend, dass selbst die Kabinettsfassung zum PNOG bereits von einer Deckungslücke von 1,35 Milliarden Euro im Jahr 2027 ausgeht. Klar ist jedenfalls, dass schnell ein ‚PNOG II‘ folgen muss, um der angeschlagenen sozialen Pflegeversicherung eine verlässliche Finanzierung und eine längerfristige Zukunftsperspektive zu verschaffen“, so Reimann.
Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Diese Regeln stehen schon fest
Das Bundeskabinett hatte das Pflegeneuordnungsgesetz bereits am 30. September 2026 als Vorschaltgesetz verabschiedet. Es soll die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung kurzfristig stabilisieren und die häusliche Pflege stärken, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt. Zu den zentralen Regelungen zählen eine um 300 Euro monatlich angehobene Beitragsbemessungsgrenze und ein neu eingeführter Zuschlag auf den Beitrag in Höhe von 0,52 Prozent, der ab 2028 für Mitversicherte gilt. Zudem steigt der Zuschlag für Kinderlose ab 2027 auf 0,9 Prozent. Im Gegenzug verzichtete die Regierung auf die zunächst geplante Reduzierung der Rentenpunkte pflegender Angehöriger um 30 Prozent. Welche konkreten Kosten durch die Pflegereform 2027 auf Versicherte zukommen, zeigt eine detaillierte Analyse der neuen Regelungen.
Der Verband der Ersatzkassen begrüßt das PNOG zwar als Vorschaltgesetz. Von der Strukturkommission verlangt er allerdings deutlich mehr: eine Angleichung zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, eine Deckelung der wachsenden Eigenanteile für Pflegebedürftige sowie eine Klärung der offenen Corona-Rückzahlungen des Bundes.
Finanzlücke größer als im Gesetz eingeplant
Wie hoch der eigentliche Finanzierungsbedarf der sozialen Pflegeversicherung tatsächlich ausfällt, belegen Daten des GKV-Spitzenverbandes mit Stichtag Ende August 2026. In den ersten sechs Monaten des Jahres lag das Defizit demnach bei 770 Millionen Euro. Die Ausgaben kletterten um elf Prozent, die Beitragseinnahmen legten dagegen nur um 3,9 Prozent zu. Für das Gesamtjahr 2026 rechnete der Verband trotz eines laufenden Darlehens von 3,2 Milliarden Euro mit einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro. Mit Blick auf 2027 taxierte er den zusätzlichen Finanzierungsbedarf auf rund zehn Milliarden Euro, verbunden mit einem geschätzten Jahresdefizit von etwa 7,5 Milliarden Euro.
Diese Prognose stammt noch aus der Zeit vor dem Kabinettsbeschluss zum PNOG. Sie lässt sich daher nicht unmittelbar mit Reimanns aktuellerer Einschätzung vergleichen, nach der bis Jahresende mehr als eine Milliarde Euro fehlt. Beide Rechnungen deuten jedoch in dieselbe Richtung: Die Pflegereform 2027 muss aus Sicht beider Verbände mehr Geld mobilisieren, als der Gesetzentwurf vorsieht. Darüber hinaus steht der Bund der Pflegeversicherung laut GKV-Spitzenverband noch mit rund 5,2 Milliarden Euro aus nicht erstatteten Corona-Lasten im Soll.
Damit kurzfristig genug Liquidität vorhanden ist, genehmigte der Haushaltsausschuss des Bundestages im Zuge der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 ein weiteres Darlehen über 1,7 Milliarden Euro. Das geht aus einer hib-Meldung des Bundestages hervor. Damit summiert sich das überjährige Darlehen an den Ausgleichsfonds auf insgesamt 3,2 Milliarden Euro. Sie sollen Liquidität und Beitragssatz stabilisieren.
Die wichtigsten Zahlen zur Pflegereform 2027 im Überblick:
| Zahl | Bedeutung |
|---|---|
| 1,35 Milliarden Euro | Vom Kabinett für 2027 kalkulierte Deckungslücke trotz PNOG |
| mehr als eine Milliarde Euro | Laut AOK weiteres, bisher nicht berücksichtigtes Finanzloch bis Ende 2026 |
| 4,4 Milliarden Euro | Vom GKV-Spitzenverband prognostiziertes Gesamtjahresdefizit 2026 (Stand: 31. August 2026) |
| 3,2 Milliarden Euro | Überjähriges Darlehen des Bundeshaushalts an den Ausgleichsfonds |
| 5,2 Milliarden Euro | Noch ausstehende Corona-Erstattungen des Bundes an die Pflegeversicherung |
| 300 Euro monatlich | Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze durch das PNOG |
| 0,52 Prozent | Zusätzlicher Beitragsaufschlag für Mitversicherte ab 2028 |
| 0,9 Prozent | Steigender Kinderlosenzuschlag ab 2027 |
Zeitplan: Wie es mit der Pflegereform 2027 weitergeht
30. September 2026: Das Kabinett beschließt das Pflegeneuordnungsgesetz als Vorschaltgesetz.
7. Oktober 2026: Die vorgesehene Einsetzung der Strukturkommission wird kurzfristig verschoben.
Voraussichtlich Mitte Oktober 2026: Das Kabinett will die Kommission nachträglich berufen.
Bis Ende Januar 2027: Das Gremium soll seine Reformvorschläge für die 2030er-Jahre präsentieren.
Was die Pflegereform 2027 für Berater und Versicherte bedeutet
Für Finanzberater und Versicherungsvermittler bedeutet der Aufschub weit mehr als eine bloße politische Randnotiz. Solange die Strukturkommission ihre Tätigkeit nicht aufnimmt, ist unklar, ob und zu welchem Zeitpunkt der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung erhöht wird. Diese Frage betrifft unmittelbar die Nettogehälter von Arbeitnehmern und die Kalkulation der Arbeitgeber. Wie sich die geplanten höheren Sozialabgaben durch die Pflegereform 2027 auf Gutverdiener auswirken, lässt sich bereits anhand der bekannten Eckpunkte abschätzen.
Auch der vom Verband der Ersatzkassen geforderte Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung berührt die Arbeit der Vermittler. Gleiches gilt für die Forderung, die steigenden Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu begrenzen. Beide Punkte dürften deshalb auch für die Beratung zur privaten Pflegezusatzversicherung relevant werden. Der PKV-Verband hatte einen entsprechenden Pflegefinanzausgleich bereits als verfassungswidrig abgelehnt, was die Debatte über eine solche Angleichung zusätzlich verschärft.
Wie groß der strukturelle Handlungsdruck ist, machte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) deutlich. Der Staat gebe jährlich rund 75 Milliarden Euro für Pflege aus und müsse davon etwa zehn Prozent einsparen. Zugleich dürfte die Zahl der Pflegebedürftigen von aktuell sechs Millionen auf 7,5 Millionen im Jahr 2050 steigen.
Häufige Fragen zur Pflegereform 2027
Was ändert sich ab 2027 in der Pflege?
Ab 2027 steigt durch das Pflegeneuordnungsgesetz der Zuschlag für Kinderlose auf 0,9 Prozent. Zudem wird die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich angehoben. Trotz dieser Maßnahmen rechnet die Kabinettsfassung des Gesetzes für 2027 weiterhin mit einer Deckungslücke von 1,35 Milliarden Euro in der sozialen Pflegeversicherung.
Was ist bei der Pflegereform 2027 geplant?
Kurzfristig ist mit dem PNOG bereits ein Vorschaltgesetz beschlossen, das die Finanzen stabilisieren und die häusliche Pflege stärken soll. Die eigentliche Strukturreform für die 2030er-Jahre soll erst die neu einzusetzende Kommission erarbeiten. Ihre Vorschläge sollen bis Ende Januar 2027 vorliegen.
Was sagt die neue Pflegereform?
Aus Sicht der AOK bleibt die neue Pflegereform 2027 bislang nur ein Minimalkompromiss. Vor allem Beitragszahlende und Pflegebedürftige würden zur Schließung der Finanzierungslücken herangezogen, während eine verlässliche langfristige Lösung noch fehle.
Wann wird über die Pflegereform 2027 entschieden?
Der Kabinettsbeschluss zur Strukturkommission soll voraussichtlich Mitte Oktober 2026 nachgeholt werden. Anschließend hat die Kommission bis Ende Januar 2027 Zeit für ihre Vorschläge. Ein darauf folgendes zweites Gesetz, das AOK-Chefin Reimann als „PNOG II“ fordert, ist bislang nicht terminiert.












