Rassat-Kolumne: Geblitzt auf dem Fahrrad

Foto: Ergo
Michaela Rassat, Ergo-Rechtsexpertin und Cash.-Kolumnistin

E-Bikes liegen voll im Trend. Was viele Radfahrer nicht wissen dürften: Auch für sie gelten unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen. Wird das Tempolimit überschritten, kann es richtig teuer werden. Was es zu beachten gilt. Die Rechtsschutzkolumne von Michaela Rassat.

Wer zur Arbeit mit dem Fahrrad fährt, beginnt den Tag gleich frisch durchblutet. Besser geht es nicht. Außer man hat so kräftig in die Pedale getreten, dass sogar das Tempolimit überschritten wurde. Dann steigt nicht nur der Adrenalinspiegel im Blut, es kann auch richtig teuer werden. Denn auch für Radler und Pedelec-Fahrer gelten unterschiedlichste Geschwindigkeitsbegrenzungen. Wer sie einhält, schützt sich und andere. Hier ein Überblick:

Auf Gehwegen dürfen Radler nur als Begleitung eines Kindes unter acht Jahren fahren. Dabei müssen sie jedoch besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und ihre Geschwindigkeit, wenn nötig, an deren Schrittgeschwindigkeit anpassen.

Auf Radwegen gibt es kein generelles Tempolimit. Dies gilt auch für innerstädtische Straßen, denn: Die Beschränkung auf 50 km/h gilt nur für Kraftfahrzeuge.

Aber für Radler gilt innerstädtisch dasselbe, wie für motorisierte Verkehrsteilnehmer: Sie müssen ihr Gefährt in jeder Gefahrensituation kontrollieren und rechtzeitig abbremsen können. Das bedeutet, sie müssen ihre Fahrweise immer den herrschenden Verkehrs-, Sicht- und Straßenbedingungen anpassen.

Hinzu kommt: Gegenüber Kindern sowie hilfsbedürftigen und älteren Menschen müssen auch Radfahrer sich so verhalten, dass deren Gefährdung ausgeschlossen ist – insbesondere durch Bremsbereitschaft und Verringerung der Geschwindigkeit. Dies geht aus § 3 Abs. 2a StVO hervor.

Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer

Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrsschilder gelten für Radler genauso wie für motorisierte Verkehrsteilnehmer. Wer in einer Tempo 30-Zone oder einer Spielstraße, in der Schrittgeschwindigkeit gilt, zu schnell geblitzt wird, muss dann sein Knöllchen zahlen. Vorausgesetzt, er oder sie wird bei einer mobilen Kontrolle aus dem Verkehr gezogen und die Polizei nimmt an Ort und Stelle die Personalien auf. Schwierig wird es für die Polizei, wenn der radelnde Raser einen stationären Blitzer ausgelöst hat.

Dann wird es schwer, die Identität des Rowdys zu ermitteln. Wer aber beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit mehrfach vom gleichen Blitzer gefasst wird, der muss damit rechnen, dass eines Tages vielleicht die Polizei auf ihn wartet und dass es zu einem Bußgeldverfahren kommt. Auch finden besonders in Großstädten immer wieder besondere Kontrollen von Radfahrern statt. Dies dient der Verhütung von Unfällen.

Radfahrer zahlen grundsätzlich bei Verstößen die Hälfte des Bußgeldes, welches ein Autofahrer zahlen müsste. Dies gilt jedenfalls, wenn der Bußgeldregelsatz über 55 Euro liegt und es keine spezielle Regelung für Radfahrer gibt. Ein Beispiel: Wer als Radler mit nicht an die Verkehrsverhältnisse angepasster Geschwindigkeit fährt und einen Unfall verursacht, zahlt ein Bußgeld von 72,50 Euro (die Hälfte von 145 Euro) und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Auch bei anderen Vergehen geht es ans Geld. So zahlt etwa, wer den Radweg nicht oder in der falschen Richtung nutzt und wer unbeleuchtet fährt, 20 Euro Bußgeld. Sobald andere Menschen gefährdet werden, wird es teurer. Freihändiges Fahren kostet übrigens fünf Euro.

Sonderfall E-Bike

Ein Pedelec, das auch über 25 km/h noch elektrische Tretunterstützung liefert oder ein E-Bike mit Elektromotor ohne Tretunterstützung gelten in der Regel als Kraftfahrzeuge. Für sie gelten deshalb dieselben Tempobegrenzungen wie für Motorräder, Autos und Lastwagen – also auch Tempo 50 in der Stadt. Gerade Radler mit elektrischer Unterstützung sollten vorsichtig fahren. Während die Zahl der im Verkehr getöteten Radfahrer 2021 insgesamt gesunken ist, gilt das leider nicht für E-Biker. Verkehrsexperten führen das auch darauf zurück, dass vor allem ältere Fahrradfahrer tödlich verunglücken.

Generell geschehen die meisten Fahrradunfälle durch Fehler beim Abbiegen, Missachtung der Vorfahrt und das falsche Nutzen von Fahrbahnen, Rad- oder Gehwegen. Schon ein unglücklicher Sturz auf die Bordsteinkante oder ein Abrutschen in ein Straßenbahngleis kann zu schweren Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen führen. Auch deshalb ist ein guter Helm eine sinnvolle Investition. Auch wenn er in Deutschland nicht vorgeschrieben ist und deshalb auch rechtlich nicht relevant ist – er schützt vor schweren Kopfverletzungen.

Strafe, Punkte, Schadenersatz

Wer mit dem Rad stürzt oder gar verunglückt, sieht sich schnell mit Rechtsfragen konfrontiert, vor allem, wenn eine dritte Partei involviert ist. Fuhr der Fahrradfahrer zu riskant? War die Radlerin vom Handy abgelenkt? Wer hätte ausweichen müssen oder können – Kind oder Radler? Von Alkohol am Lenker Samstagnacht ganz zu schweigen. Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut handelt es sich um eine relative Fahruntauglichkeit. Bei auffälliger Fahrweise oder einem Unfall macht man sich strafbar.

Absolute Fahruntauglichkeit liegt ab 1,6 Promille vor. Wer so betrunken radelt, macht sich auch ohne Fahrfehler strafbar. Es ist damit zu rechnen, dass ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet wird. Kommt dieses zu dem Schluss, dass der alkoholisierte Radler nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist, wird ihm die Fahrerlaubnis für das Auto entzogen und es wird eine Sperrzeit für die Neuerteilung verhängt. In Einzelfällen ist Radlern auch schon ein Radfahrverbot erteilt worden. Dies kann passieren, wenn man wiederholt betrunken auf zwei Rädern erwischt wird.

Wann ein Verkehrsrechtsschutz Sinn macht

Ist man als Radfahrer in einen Unfall verwickelt und hat selbst Verletzungen davon getragen, geht es schnell um weit mehr als um Schadenersatz für ein kaputtes Bike. Dann stehen auch die Geltendmachung von Verdienstausfall und Schmerzensgeld im Raum. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist dann eine große Hilfe. Sie bietet auch bei Fahrradunfällen eine telefonische Sofortberatung durch unabhängige Rechtsanwälte und unterstützt auf Wunsch bei der Anwaltssuche vor Ort durch die Empfehlung von spezialisierten Anwälten.

Die Versicherung übernimmt für die Geltendmachung der Ansprüche die gesetzlichen Gebühren für Anwalt, Gericht, Zeugen und Sachverständige sowie für außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren.

Soweit muss es aber gar nicht kommen. Die besten Tipps für einen sicheren Sommer auf dem Rad hat der ADFC online in einer Checkliste zusammengetragen: https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Im-Alltag/Fahrradzubehoer/Downloads/210712_Fly_DINlang_Fahrradcheck_web.pdf

Zur Autorin: Die Rechtsexpertin Michaela Rassat ist seit 2005 Juristin bei der Ergo Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

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