Rürup-Renten stehen erneut in der Kritik. Die Verbraucherzentrale Hamburg ruft Versicherte dazu auf, ihre Basisrenten auf mögliche Widerrufsrechte prüfen zu lassen. Hintergrund sind laut VZHH fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die in vielen Verträgen seit 2008 enthalten sein sollen. Nach Angaben der Verbraucherschützer kann dies dazu führen, dass Policen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können. Besonders relevant ist das, weil die Verträge regulär nicht kündbar sind.
Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg betont die Problematik dieser Altersvorsorgeform. „Rürup-Verträge sind häufig teuer, intransparent und bringen am Ende nur eine enttäuschend niedrige Rente“, heißt es. Sie ergänzt: „Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, ist der Widerruf oft die letzte Chance, sich von einem unattraktiven Vertrag zu lösen und das eingezahlte Geld zurückzuerhalten.“ Nach Angaben der Verbraucherzentrale waren mehr als die Hälfte der geprüften Verträge fehlerhaft belehrt.
Rechtliche Grundlage und praktische Folgen
Mehrere Gerichtsentscheidungen haben bestätigt, dass ein Widerruf auch lange nach Vertragsschluss möglich ist, wenn Versicherer damals nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert haben. Für Versicherte kann dies weitreichende Folgen haben, da ein erfolgreicher Widerruf die Rückabwicklung des Vertrags ermöglicht.
Die Verbraucherzentrale verweist darauf, dass Rürup-Renten zwar mit Steuervorteilen beworben werden, in der Praxis aber oft hohe Kosten verursachen und nur geringe Flexibilität bieten. Ein Ausstieg ist regulär nicht vorgesehen, und das eingezahlte Kapital bleibt bis zum Rentenbeginn gebunden. Viele Versicherte müssten ein sehr hohes Alter erreichen, um die eingezahlten Beiträge über die Rentenzahlungen vollständig zurückzubekommen.
Angebot der Verbraucherzentrale
Um Betroffene zu unterstützen, bietet die Verbraucherzentrale Hamburg eine Prüfung bestehender Rürup-Verträge auf mögliche Widerrufsrechte an. Ziel ist es, aufzuzeigen, ob und unter welchen Bedingungen ein Ausstieg trotz fehlender Kündigungsmöglichkeit realistisch erscheint. Weitere Informationen und ein Kontaktformular stellt die Verbraucherzentrale online bereit unter www.vzhh.de/versicherungscheck















