Strandgut im Urlaub: Wenn Muscheln und Sand mitnehmen keine gute Idee ist

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Muschel und Sand als Urlaubserinnerung: Nicht immer ist das eine gute Idee.

Muscheln, bunte Steine oder eine Handvoll Sand – viele Urlauber packen sich gern ein Stück Strand als Erinnerung ein. Was harmlos wirkt, kann je nach Urlaubsland jedoch teuer werden.

Muscheln, bunte Steine oder eine Handvoll Sand – viele Urlauber packen sich gern ein Stück Strand als Erinnerung ein. Was harmlos wirkt, kann je nach Urlaubsland jedoch teuer werden. Denn das Sammeln von Strandgut ist vielerorts verboten oder stark eingeschränkt. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin.

In Deutschland ist das Mitnehmen kleiner Mengen an Muscheln, Steinen oder Fossilien an Nord- und Ostsee in der Regel erlaubt – jedoch nur außerhalb von Naturschutzgebieten und fernab privater Grundstücke. Auch von Geröllwällen, die dem Küstenschutz dienen, dürfen keine Steine entfernt werden. Geschützte Arten sind grundsätzlich tabu. Angespülte Fundstücke dürfen laut Gesetz nur dann behalten werden, wenn ihr Wert zehn Euro nicht übersteigt.


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Liegt er darüber, muss der Fund gemeldet werden. „Strandgut gehört grundsätzlich dem bisherigen Eigentümer“, erklärt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. „Deshalb müssen höherwertige Funde den Behörden gemeldet werden. Sonst handelt es sich um Unterschlagung. Meldet sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige niemand, darf man auch höherwertiges Fundgut behalten.“

Noch strikter sind die Regeln in vielen Urlaubsländern. In Italien ist es etwa verboten, Sand vom Strand mitzunehmen – auch auf Sardinien, wo selbst das Sammeln von Kiesel- oder Quarzsteinen streng untersagt ist. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. In Kroatien wiederum drohen hohe Sanktionen für das Einstecken fossiler oder archäologischer Fundstücke. Und in der Türkei kann bereits die Ausfuhr einfacher Steine oder Fossilien zum Problem werden: „Die Türkei gilt als besonders streng bei der Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern“, warnt R+V-Experte Rempel.

Auch an beliebten Reisezielen wie Lanzarote, Fuerteventura, Zypern, Ägypten, Costa Rica oder Kenia ist Vorsicht geboten. Dort ist die Mitnahme von Sand, Muscheln oder anderen Meeresfunden teilweise verboten – insbesondere, wenn es sich um geschützte Arten handelt. Der Zoll kann entsprechende Souvenirs beschlagnahmen und Bußgelder verhängen. Das gilt auch für Schmuck oder Dekogegenstände aus Korallen oder Seesternen. Bei manchen Muschelarten gelten außerdem Einfuhrbeschränkungen oder Meldepflichten.

Die wichtigste Regel für Urlauber lautet daher: Vor dem Sammeln besser informieren. Wer sich auf örtliche Hinweise oder gesetzliche Vorgaben verlässt, vermeidet unnötigen Ärger.

Übrigens: Sandburgen bauen ist auf Deutschlands Trauminsel Sylt untersagt. Wer hier am Strand Löcher buddelt oder meint „my beach is my castle“ spielen zu müssen, sollte wissen, dass es sich bei derartigen Aktionen um einen Ordnungswidrigkeit handelt, die laut Satzung mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro geahndet werden können. Darüber hat das Nachrichtenportal t-online berichtet.

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