Streit um Marktauftritt: OLG Dresden untersagt „Unabhängig“-Claim für Makler

Norman Wirth
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Norman Wirth

Das OLG Dresden untersagt Versicherungsmaklern die Werbung mit dem Begriff „unabhängig“, wenn sie Courtagen erhalten. Der AfW warnt vor weitreichenden Folgen für den Marktauftritt der Maklerschaft und sieht zentrale berufsrechtliche Prinzipien missachtet.

Das Oberlandesgericht Dresden bewertet die Verwendung des Begriffs „unabhängig“ durch Versicherungsmaklerinnen und -makler als irreführend, sofern eine Vergütung über Courtagen erfolgt. In seinem Urteil vom 28. Oktober stellt das Gericht fest, Verbraucherinnen und Verbraucher erwarteten bei diesem Begriff eine vollständige wirtschaftliche Ungebundenheit gegenüber Versicherern. Diese Erwartung sei nicht erfüllt, wenn Makler Courtagen beziehen.

Nach Auffassung des Gerichts führt dies zu einer unlauteren Werbung – selbst dann, wenn die Tätigkeit rechtlich zulässig ist und die erforderliche Transparenz im Beratungs- und Vermittlungsprozess gegeben ist. Die Entscheidung reiht sich in ähnliche Urteile ein, in denen Gerichte den Begriff „unabhängig“ eng auslegen und damit die werbliche Außendarstellung der Maklerschaft weiter begrenzen.


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„Versicherungsmaklerinnen und -makler sind gesetzlich ausdrücklich als Sachwalter ihrer Kundinnen und Kunden definiert – sie stehen rechtlich auf der Seite der Verbraucher, nicht der Produktgeber. Dass diese gesetzlich verankerte Stellung durch eine rein auf eine vermeintliche Verbrauchererwartung bezogene, wettbewerbsrechtliche Betrachtung unterlaufen wird, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar“, erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Der Verband empfiehlt, in der Kommunikation auf den Begriff „unabhängig“ zu verzichten, sofern eine Courtagevergütung erfolgt. Stattdessen sollten Makler ihre Leistungen konkret beschreiben, etwa die Arbeit mit vielen Anbietern oder die Abwesenheit vertraglicher Bindungen zu Produktgebern. Zudem rät der AfW, sämtliche Kommunikationskanäle wie Websites, Social Media, Anzeigen und Printmaterialien sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Kundenerstinformation aktuell und gut zugänglich ist.

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