Top 10 Goldmünzen im Handel: Diese Stücke kaufen Anleger jetzt

1) Erst Standard, dann Spezialitäten

Für den Vermögensbaustein „Gold“ sind klassische Bullionmünzen (1 oz) die Basis: hohe Bekanntheit, enge Spreads, weltweit handelbar. Beispiele: Krügerrand, Maple Leaf, Philharmoniker, Känguru. 

Sammel-/Motivmünzen (Lunar, limitierte Serien) nur als Beimischung – sie haben oft höhere Aufgelder, die sich beim Verkauf nicht immer realisieren lassen. 

2) Auf Preisbestandteile achten: Spot, Aufgeld, Spread

Der Kaufpreis setzt sich aus Gold-Spotpreis + Händleraufschlag (Premium) zusammen. Entscheidend ist der Spread (Differenz zwischen An- und Verkaufskurs).

  • Je höher die Marktliquidität, desto kleiner meist der Spread.
  • Kleine Stückelungen (z. B. 1/10 oz) sind bequemer zu stückeln, haben aber prozentual höhere Aufgelder. 

3) Seriöse Bezugsquellen wählen

Kaufe nur bei etablierten Edelmetallhändlern oder Banken mit transparenten An-/Verkaufskursen, Impressum, Ladenadresse/Handelsregister und klaren Rückkaufbedingungen. Orientierung bieten große Vergleichsportale und Händlerlisten. 

Extra-Check: Warnhinweise der BaFin/Verbraucherschützer zu auffälligen Anbietern. 

4) Münzen im Originalzustand lassen

Nicht reinigen, nicht polieren, Kapseln/Blister nicht öffnen. Gebrauchsspuren oder „geputzte“ Münzen führen schnell zu Abschlägen – besonders bei historischen Stücken. Händler raten explizit dazu, Münzen so zu belassen, wie man sie erhalten hat. 

5) Zahlungs- und Ausweisregeln kennen

In Deutschland gilt eine Identifikationspflicht ab 2.000 € Kauf- oder Verkaufssumme pro Vorgang beim Händler (Geldwäschegesetz). Unterhalb sind Bar-Transaktionen oft ohne Ausweis möglich, je nach Händler. 

Für Privatanleger heißt das: Bei größeren Käufen/Verkäufen vorher Ausweis bereithalten und mit etwas mehr Prozess rechnen.

6) Belege aufheben (für Steuern & Nachweis)

Aufbewahren: Rechnung, Datum, Stückelung, Händler, Preis.

Hintergrund: Bei Privatverkäufen gilt die 1-Jahres-Spekulationsfrist. Wer länger als ein Jahr hält, verkauft Gewinne i. d. R. steuerfrei; bei Verkauf innerhalb eines Jahres kann der Gewinn einkommensteuerpflichtig sein. 

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