Betriebsrente ohne Aufwand

Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung wird seit Jahrzehnten von der arbeitnehmerfinanzierten bAV verdrängt, stellt Cash.Online-Gastautor Milan Sremac fest. Er hält diese Entwicklung für falsch und zeigt Alternativen für den Mittelstand auf.

Große Konzerne arbeiten mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen, die wissen, wie ein allein aus Steuervorteilen finanziertes Versorgungswerk zum Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber installiert werden kann. Doch auch ein mittelständisches Unternehmen ist in der Lage, dies zu leisten.

Mehr als 90 Prozent der Arbeitnehmer in der Großindustrie haben Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente. Bei den kleineren und mittleren Unternehmen sind es hingegen nur circa 15 Prozent. Stattdessen geben im Mittelstand Vorsorge-Modelle den Ton an, die von Versicherungsgesellschaften als arbeitnehmerfinanzierte bAV abgewickelt werden.

Die Entscheidungsträger in der Großindustrie sind gewiss nicht sozialer eingestellt als die mittelständischen Unternehmen – woher rührt also der beträchtliche Unterschied in der Ausgestaltung der bAV-Finanzierung?

Die Erklärung liegt auf der Hand: Große Konzerne arbeiten oftmals mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen, die wissen, wie ein allein aus Steuervorteilen finanziertes Versorgungswerk zum Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber installiert werden kann. Doch auch ein mittelständisches Unternehmen ist, unabhängig von der Rechtsform, in der Lage, dies zu leisten. Wie kann dies gelingen?

Honorarberatung zu empfehlen

Um eine erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten, ist zunächst eine bAV-Beratung auf reiner Honorarbasis zu empfehlen. Dabei ist zwingend erforderlich, dass ein Steuerberater oder Rechtsanwalt in die Beratung eingebunden wird.

Diese dürfen keine Produkte verkaufen; im Gegenzug dürfen Makler und Finanzdienstleister keine bAV-Versorgungswerke einführen. In der Beratung zur Einführung einer arbeitgeberfinanzierten bAV geht es im Kern um Folgendes: In der Ansparphase sind steuerliche Vorteile zu generieren, durch die ausreichend Liquidität geschaffen wird, um die Versorgungszusagen gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitgebern auszufinanzieren. Die konkrete Umsetzung hängt dann von der Wahl des bAV-Durchführungswegs ab.

Seite zwei: Direktversicherung wichtigster Durchführungsweg

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