Laut dem Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung steigt die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2026 deutlich. Das hat Folgen für Beschäftigte, die in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen, aber auch für bereits heute Privatversicherte.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können 2026 erst ab einem Jahresgehalt von 77.400 Euro frei zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und PKV wählen. 2025 liegt die Grenze noch bei 73.800 Euro. Maßgeblich ist das Jahresarbeitsentgelt, das neben Grundgehalt auch feste Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld umfasst. Variable Vergütungen werden berücksichtigt, wenn sie regelmäßig anfallen.
Wer eine neue Stelle beginnt und im kommenden Jahr über der Grenze verdient, ist sofort versicherungsfrei. Beschäftigte, die 2025 erstmals über der bisherigen Grenze liegen, werden zum 1. Januar 2026 versicherungsfrei – sofern sie auch die dann geltenden 77.400 Euro überschreiten.
Auswirkungen für Privatversicherte
Für Angestellte, die bereits privat versichert sind, kann die höhere Grenze bedeuten, dass sie wieder versicherungspflichtig werden. Eine Ausnahme gilt für Personen, die seit Ende 2002 durchgehend privat versichert sind: Für sie liegt die Grenze bei 69.750 Euro. Betroffene können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben oder eine Anwartschaftsversicherung abschließen.
Höchstbeitrag in der GKV steigt
Unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze wird auch die Beitragsbemessungsgrenze angepasst. Sie bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig werden. Für freiwillig gesetzlich Versicherte bedeutet das 2026 Mehrkosten von rund 800 Euro pro Jahr. Erstmals übersteigt der monatliche Höchstbeitrag damit die Marke von 1.000 Euro.