Die nach einer seit Ende 2008 währenden Sanierungsphase ausschließlich auf Erbbaurechtgrundstücke fokussierte Immobilien-AG Vivacon hat sich mit dem Erwerb eines Erbbaugrundstücks in Nordrhein-Westfalen im operativen Geschäft zurückgemeldet.
Bei dem Erwerb handelt es sich um ein erstes von insgesamt drei Erbbaurechtsgrundstücken, auf denen anschließend insgesamt 45 Wohneinheiten im Rahmen eines sozialverträglichen Privatisierungsmodells im Erbbaurecht durch den Verkäufer veräußert werden sollen. Verkäufer der Erbbaurechtsgrundstücke ist eigenen Angaben zufolge ein nicht näher benannter Kooperationspartner, mit dem die Kölner bereits in der Vergangenheit mehrere Transaktionen dieser Art abgewickelt hat und mit dem auch zukünftig weitere sozialverträgliche Privatisierungen durchgeführt werden sollen.
Laut Vivacon ist das Besondere am Privatisierungskonzept, dass die Wohnungen durch Erbbaurechtsbestellung deutlich günstiger verkauft werden können und mit geringem Eigenkapitaleinsatz Eigentum erworben werden kann. Eigennutzer erzielten im Vergleich zur Miete eine effektive Ersparnis, Kapitalanleger, nicht zuletzt aufgrund steuerlicher Aspekte des Erbbaurechts, eine attraktive Rendite. Die sozialverträgliche Privatisierung im Erbbaurecht biete auch in strukturschwachen Regionen oder für sanierungsbedürftige Immobilien attraktive Lösungsalternativen, so das Credo der Kölner.
„Nach der erfolgreichen Sanierung der Vivacon AG, fokussieren wir uns wieder vollumfänglich auf unsere Kernkompetenz im Bereich Erbbaurecht – den Verkauf und die Verwaltung von Eigentumswohnungen sowie die Bestellung von Erbbaurechten“, gibt der Vivacon-Vorstandsvorsitzende Marco Meyer die Richtung vor. Dies umfasse Investitionen in Erbbaurechtsgrundstücke, den Verkauf von Immobilien unter Erbbaurechtsbedingungen sowie verschiedene Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung, Bewirtschaftung und Finanzierung von Immobilien und Erbbaurechtsgrundstücken – erstmalig auch für Dritte. (te)
Foto: Vivacon