Ein Schaden ist schnell passiert, die Erwartung klar: Versicherte möchten, dass ihre Versicherung zügig leistet. Doch nicht immer läuft es reibungslos. Manche Prüfungen ziehen sich in die Länge, Zahlungen lassen auf sich warten oder Leistungen werden abgelehnt. „Versicherer haben das Recht und die Pflicht, Schadenfälle gründlich zu prüfen, gerade bei hohen Summen oder komplexen Sachverhalten“, sagt Bianca Boss, Vorständin des Bundes der Versicherten (BdV). „Zieht sich die Bearbeitung jedoch unnötig in die Länge, müssen Versicherte das nicht hinnehmen.“
Vielfältige Gründe für Leistungsablehnung
Die Gründe für eine Leistungsablehnung können vielfältig sein. Häufig liegt der Schaden nicht im versicherten Umfang, er ist bereits vor Vertragsbeginn eingetreten oder es bestehen Beitragsrückstände. Auch eine Verletzung von Anzeigepflichten oder anderen vertraglichen Obliegenheiten kann dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlen muss oder Leistungen kürzt. Ob im Einzelfall eine Pflicht zur Leistung besteht, lässt sich oft erst nach genauer Prüfung klären. Dazu gehören auch Ermittlungen durch Behörden oder die Einholung von Gutachten, was Bearbeitungszeiten verlängern kann.
Versicherte sind solchen Verzögerungen jedoch nicht schutzlos ausgeliefert. „In Fällen, in denen bereits feststeht, dass grundsätzlich geleistet werden muss, können Betroffene eine Abschlagszahlung verlangen“, erklärt Boss. „Das verschafft zumindest etwas finanzielle Entlastung, bis die endgültige Abrechnung erfolgt.“
Keine festen Fristen für Leistungsprüfung
Feste Fristen für die Leistungsprüfung gibt es nicht. Doch Versicherer dürfen die Bearbeitung nicht ohne Grund hinauszögern. Wer das Gefühl hat, dass der eigene Fall nicht vorankommt, sollte sich zunächst direkt an den Vorstand des Versicherungsunternehmens wenden. Bleibt auch das erfolglos, können Versicherte den Versicherungsombudsmann einschalten. Das Verfahren ist kostenfrei. Die Schlichtungsstelle kann bis zu einem Streitwert von zehntausend Euro verbindlich entscheiden und bis zu einhunderttausend Euro Empfehlungen aussprechen. Für Versicherte ist das Urteil nicht bindend – ihnen steht weiterhin der Weg vor Gericht offen.
„Kommt es zu Unstimmigkeiten in der Schadenabwicklung, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher gern an uns wenden“, betont Boss. Der Bund der Versicherten bietet Unterstützung, wenn Ansprüche ins Stocken geraten und Versicherte nicht weiterwissen.