Herr Neder, was muss ein Wohngebäudetarif heute bieten, um für Makler attraktiv zu sein?
Neder: Tarife sollten tolerieren, dass Kunden Versicherungslaien sind und nicht immer fehlerfrei handeln. So sollte Unterversicherungsverzicht auch dann gewährt sein, wenn sich bei den Flächenangaben kleine Fehler eingeschlichen haben sollten, ein gewisser 1914er Wert pro Quadratmeter aber nicht unterschritten wurde. Obliegenheitsverletzungen sollten möglichst keine Auswirkung auf die Leistung haben, auch nicht grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Des Weiteren braucht es eine zügige Schadenbearbeitung und erreichbare, kompetente Sachbearbeiter.
In der Wohngebäudeversicherung sind insbesondere die steigenden Prämien derzeit Thema. Was muss ein Tarif dem Makler hier bieten?
Neder: Die Kalkulation sollte so solide sein, dass Beitragsanpassungen erklärbar und nachvollziehbar bleiben können. Dies und die vorgenannten Punkte sind Basics, die ein Tarif beziehungsweise ein Anbieter heute erfüllen muss!
Nochmals zur Prämie: Welche Möglichkeiten sehen Sie, um die Prämiengestaltung im Sinne des Preis-Leistungs-Verhältnisses dem Kunden verständlich und im Markt vergleichbar zu machen?
Neder: Es gibt vermutlich keine. Alle Versuche, die Qualität eines Bedingungswerks mit Ampelsystemen, Prozentsätzen oder sonstigem darzustellen, ist anfällig. Erneut ist das Versicherungslaientum des Kunden der Grund. Dieser kann die Praxisrelevanz einzelner Leistungsinhalte meist gar nicht wirklich abschätzen. Vielleicht sehen Kunden in den Vergleichsportalen „50 Euro weniger Prämie“, zwei Punkte fehlen zum nächsten, aber 78 Prozent kann doch kein schlechter Tarif sein, oder?
Also ist Ihrer Ansicht nach fachliche Unterstützung bei Versicherungsthemen obligatorisch?
Neder: Ja! Es hat seinen Grund, dass man im Versicherungsgewerbe eine dreijährige Ausbildungszeit absolvieren muss, um grundsätzlich durchblicken zu können. Wohl niemand käme auf die Idee, ganz allein ein Haus zu bauen, nur weil es im Baumarkt Steine gibt. Um wirklich zu verstehen, was man da abschließt, braucht es einen Vermittler, der alles erklärt. Optische „Sortierhilfen“ sind eher etwas für Vergleichsportale und Kunden, die glauben, dass sie alles allein hinbekommen. Von denen hat schon Mancher teuer Lehrgeld gezahlt …
Wie bewerten Sie die von der Bundesregierung angedachte Plicht zur Elementarschadenversicherung?
Neder: Elementarschäden werden uns dauerhaft begleiten. Es kann nicht so weitergehen, dass der Steuerzahler dann im Nachgang immer dafür aufkommen muss, dass Geschädigte, die versicherbar gewesen wären, sich nicht um ihre ureigensten Angelegenheiten gekümmert haben. Wenn die Versicherungspflicht dabei hilft, diesen Missstand zu vermeiden, kann der Schritt nicht so falsch sein. Dass viele Schultern dieses Risiko dann gemeinsam stemmen, ist das Wesen der Versicherung.
Wie sollte Ihrer Meinung nach das Opt-out geregelt werden?
Neder: Wenn man eine Opt-out-Regelung zulässt, muss diese sehr klar sagen: Du möchtest nicht mitmachen? Okay, aber dann ist der Schadenfall allein dein Ding!
Wünschen Sie andere oder ergänzende Maßnahmen wie zum Beispiel verbindliche Präventionsmaßnahmen?
Neder: Präventionsmaßnahmen sollten natürlich parallel geprüft und ggf. getroffen werden. Auch wenn alle versichert sind, ist es ja doch ein ordentlicher volkswirtschaftlicher Schaden, wenn es zu Vorkommnissen wie im Ahrtal kommt.
Die Fragen stellte Cash. Autorin Silvia Fischer. Sie ist Dipl. Betriebswirtin und Finanzjournalistin (FJS)













