Beratungsprotokoll: Bafin rügt Finanzdienstleister

Trotz Protokollpflicht wird die Finanzberatung in vielen Fällen nicht wie vorgesehen dokumentiert. Zu diesem Schluss kommt die Bafin nach einer Markterhebung. Die Finanzaufsicht kündigt Konsequenzen an.

Karl-Burkhard Caspari, Bafin
Karl-Burkhard Caspari, Bafin

Seit Anfang 2010 müssen Finanzdienstleister in Deutschland ihre Kundenberatungen protokollieren. Allerdings ist die Finanzaufsicht Bafin mit der Art und Weise, wie die Unternehmen diese Verpflichtung umsetzen, häufig nicht zufrieden.

„Wir kritisieren vor allem, dass die vom Kunden geäußerten wesentlichen Anliegen nicht immer in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise dokumentiert werden“, erklärt Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht der Bafin.

Die Bafin hatte im Februar eine Markterhebung gestartet, um zu klären, wie die Branche zu Jahresbeginn eingeführten Vorschriften umsetzt. Ausgewertet wurden die Antworten von 302 Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen sowie 1.099 Protokolle von 192 Marktteilnehmern. Daneben hat die Finanzaufsicht die Schulungsunterlagen von 152 Instituten analysiert.

Das Ergebnis konnte die Aufseher nicht überzeugen. So seien die verwendeten Protokollvordrucke bei 15 Kreditinstituten und 37 Finanzdienstleistern unvollständig gewesen. Hauptkritikpunkt: Die Vordrucke enthielten nur vorformulierte Antwortoptionen und sahen keine Möglichkeit vor, die laut Bafin „zwingend einzuholenden“ Angaben zu der persönlichen Situation und individuellen Anliegen von Kunden zu ergänzen. Die Aufseher erwarten, dass nicht nur Textbausteine, sondern auch sogenannte Freitextfelder für individuelle Kundenangaben verwendet werden.

Seite 2: Kundenunterschrift darf nicht erzwungen werden

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