Urteil: Offenlegungspflicht für Provisionen gilt auch für Finanzvertriebe

Teilt ein Berater seinem Kunden nicht mit, wie hoch die Rückvergütungen, sogenannte Kickbacks, sind, so kann das weit reichende Folgen haben – und das nicht nur für Anlageberater von Banken. Mit einem Urteil gegen den Hannoveraner Finanzvertrieb AWD soll nun ein bankenunabhängiger Anlageberater zur Kasse gebeten werden.

JusticiaDas Landgericht München hat AWD zu Schadensersatz verurteilt (Az. 22 O 1797/09 vom 25. Februar 2010). Der Fall: Ein Anleger hatte sich 1997 an einem geschlossenen Immobilienfonds (Falk 60) der Falk-Gruppe beteiligt. AWD hatte dem Kläger verschwiegen, in welcher Höhe Provisionen für die Vermittlung bezahlt werden.

Das Urteil, dessen Streitwert bei 220.000 Euro liegt, ist noch nicht rechtskräftig. AWD hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Wann hier eine Entscheidung fallen wird, ist derzeit noch nicht absehbar, wie eine Unternehmenssprecherin auf Nachfrage von cash-online mitteilte. Man sei sehr zuversichtlich, dass das Urteil aufgehoben werde und habe keine Befürchtungen vor einer möglichen Klagewelle. Zumal es sich in diesem Fall um einen Einzelfall handele und bereits acht Oberlandesgerichte in ähnlichen Urteilen zugunsten der unabhängigen Anlageberater entschieden hätten, so die Sprecherin weiter.

So beispielsweise in einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 11. Juni 2009 (Az.: 11 U 140/08). Ein Anleger hatte wegen fehlerhafter Anlageberatung geklagt. Das OLG stellte damals fest, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Bank im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages über Rückvergütungen aufklären muss, nicht auf Verträgen mit „allgemeinen“ Anlageberatern übertragbar sei.

Letztes Jahr im Mai hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in den sogenannten Kickback-Urteil vom 12. Mai (Az.: XI ZR 586/07) die Aufklärungspflichten einer Bank über Provisionen weiter konkretisiert. Das heißt, wird die Pflicht zur Aufklärung verletzt, so trägt die Bank die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt hat. (ks)

Foto: Shutterstock

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