Widerrufs-Joker: Gericht weist Musterklage ab

Die bundesweit erste Musterfeststellungsklage von Verbrauchern gegen ein Unternehmen scheitert vor Gericht an einer formalen Hürde. In Deutschland gibt es die Musterklage erst seit vergangenem November.

Gegen die Abweisung der Klage kann die Schutzgemeinschaft Revision einlegen, dann müsste sich der Bundesgerichtshof damit befassen.

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden sei nicht berechtigt, stellvertretend für Verbraucher zu klagen, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch und wies die Klage ab.

Der Verein hatte gegen die Mercedes-Benz-Bank geklagt. Er hält die Widerrufsklauseln in deren Autokreditverträgen für unverständlich und hatte daher versucht, sie für unzulässig erklären zu lassen. Es war die erste Musterklage, die vor Gericht ging.

Autokauf auch noch Jahren noch rückabwickelbar?

Vor allem viele Diesel-Fahrer sehen in einer Klage gegen die Widerrufsregeln eine Möglichkeit, ihr Auto ohne größeren Wertverlust loszuwerden.

Wenn die Regeln unzulässig sind, so ihre Argumentation, dann hat auch die Frist für einen Widerruf nie zu laufen begonnen und sie könnten den Autokauf auch nach Jahren noch rückabwickeln.

Anwälte sprechen von einem „Widerrufs-Joker“. Mit der Frage, ob das tatsächlich so ist, hat sich das Gericht in seinem Urteil nun aber gar nicht beschäftigt.

Seite zwei: Verein ist nicht qualifiziert

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