Fehlende Trennschärfe im Verbraucherschutz

Verbraucherschützer sind auf das Thema fixiert und einmal mehr warnte der „Marktwächter Finanzen“ letzte Woche vor Praktiken im „Grauen Kapitalmarkt“. Doch der war diesmal überhaupt nicht gemeint. Der Löwer-Kommentar

„Die Verbraucherschützer tun sich auch selbst keinen Gefallen damit, die BaFin-Definition zu ignorieren und damit die notwendige begriffliche Trennschärfe vermissen zu lassen.“

Eigentlich ist der „Graue Kapitalmarkt“ aus Sicht von Verbraucherschützern gar nicht grau, sondern rot. Ein rotes Tuch nämlich, auf das sie bei jeder passenden oder unpassenden Gelegenheit losgehen. Nicht selten kommt es dabei zu Unschärfen, um es freundlich auszudrücken.

So veröffentlichte der bei der Verbraucherzentrale Hessen angesiedelte „Marktwächter Finanzen“ im April eine Pressemitteilung mit der Überschrift „Widersprüchliche Interessen bei der Geldanlage“ und der Unterzeile „Umfrage der Marktwächter-Experten beleuchtet Motive für Investitionen am Grauen Kapitalmarkt“.

Der Inhalt der Meldung war dann auch hauptsächlich auf dieses Thema beschränkt. Die Umfrage, deren Ergebnisse die Verbraucherzentrale Cash. auf Nachfrage in Gänze zur Verfügung gestellt hat, ging indes weit darüber hinaus und bezog sich keineswegs nur auf den „Grauen Kapitalmarkt“, sondern generell auf das Anlageverhalten der Befragten.

Bedenkliche Fixierung der Verbraucherschützer

Sie wurde von dem Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag der Verbraucherschützer unter 1.300 Teilnehmern durchgeführt, war also durchaus etwas größer angelegt. Die Verengung der Pressemitteilung auf den „Grauen Kapitalmarkt“ ist insofern nicht nur bedenklich in Hinblick auf die Fixierung der Verbraucherschützer auf dieses Thema, sondern auch bedauerlich.

Denn die Umfrage brachte diverse weitere Ergebnisse, die für die Öffentlichkeit durchaus von Interesse sein dürften. Einige davon sind in der neuesten Cash.-Ausgabe 8/2019 (ab Donnerstag im Handel) nachzulesen.

Wenigstens bezog sich die „Marktwächter“-Mitteilung in diesem Fall auf Produkte, die auch sonst oft mit dem Begriff „grauer Markt“ in Verbindung gebracht werden. Darauf jedenfalls lässt die Aufzählung der häufigsten bisherigen Anlagen der Befragten in diesem Bereich schließen: „Investments in geschlossene Fonds, gefolgt von Gold oder Edelsteinen und Beteiligungen, Direktinvestments oder Crowdinvesting.“ Das kann mit Ausnahme neuerer geschlossener Fonds (die nach der Definition der Finanzaufsicht BaFin seit 2014 „weiß“ sind) im Großen und Ganzen als gängige Sichtweise durchgehen.

Seite 2: Aktuelle „Marktwächter“-Mitteilung

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