Nachhaltigkeits-Präferenzen: Das „erwartet“ die BaFin

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Die Finanzaufsicht BaFin hat einen "kurzen Überblick" zur neuerdings notwendigen Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden veröffentlicht. Demnach darf keine Anlageempfehlung erfolgen, wenn sich keine Produkte finden, die zu den Präferenzen passen.

Seit dem 2. August 2022 muss das Thema Nachhaltigkeit auch in der Anlageberatung und der Finanzportfolioverwaltung berücksichtigt werden. Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen bei der Wertpapier-Anlageberatung und der Finanzportfolioverwaltung etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden beachten, erklärt die BaFin.

Dies ergebe sich aus der Anpassung der in Deutschland unmittelbar geltenden Delegierten Verordnung 2017/565 n.F., mit welcher der europäische Gesetzgeber die Finanzmarktrichtlinie MiFID II ergänzt hat. Die Änderung dient dem Ziel, Aspekte der Nachhaltigkeit in die Finanzberatung einzubeziehen und Finanz- und Kapitalströme in umweltfreundliche Investitionen zu lenken.

Weiteres Anlageziel: Nachhaltigkeit

Konkret bedeute dies, dass Anlageberater ihre Kunden zu ihren Wünschen in Bezug auf Nachhaltigkeit befragen müssen und ihnen nur Finanzinstrumente empfehlen dürfen, die ihren Nachhaltigkeitswünschen entsprechen. Die Nachhaltigkeitspräferenzen ergänzen die bisherigen Anlageziele „Anlagezweck“, „Anlagedauer“ und „Risikotoleranz“, die ein Wertpapierdienstleister auch zuvor schon bei der Geeignetheitsprüfung berücksichtigen musste, so die Behörde.

Die Nachhaltigkeitspräferenzen werden in drei Kategorien unterteilt: in ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852), in nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und danach, ob bei einem Finanzinstrument die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen, erläutert die BaFin. Damit würden Finanzinstrumente ausgeschlossen, die bestimmte negative Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators – PAIs) auf die Nachhaltigkeit haben, wie Menschenrechtsverletzungen und die Emission von Treibhausgasen.

Service der Behörde: In dem Artikel auf ihrer Website hat die BaFin die entsprechenden EU-Dokumente direkt verlinkt. Bislang gelten die Vorschriften nur für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, (noch) nicht für Finanzdienstleister mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung.

Genaue Vorgaben fehlen noch

Wie die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen einer Kundin oder eines Kunden konkret ausgestaltet werden soll, sei gesetzlich nicht vorgegeben, so die Behörde. „Die BaFin erwartet, dass sich die Wertpapierdienstleistungsunternehmen künftig an den entsprechenden Leitlinien (Guidelines) der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) orientieren, die bisher allerdings nur im Entwurf vorliegen“, heißt es. Auch die Technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungs-Verordnung und zur Taxonomie-Verordnung seien noch nicht anwendbar. Zudem liegt der Entwurf der Guidelines, der in dem Artikel ebenfalls verlinkt ist, bislang nur auf englisch vor.

Keine Empfehlung ohne passende Präferenz

In den Fällen, in denen einem Kunden zunächst kein Produkt angeboten werden kann, das seinen Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht, habe dieser die Möglichkeit, diese in der Beratung anzupassen. „Wünscht der Kunde keine Anpassung, darf das Wertpapierdienstleistungsunternehmen keine Empfehlung aussprechen“, so die BaFin.

Die BaFin werde die Umsetzung der neuen Regelungen eng begleiten. „Sollte es erforderlich sein, wird sie die Wertpapierdienstleistungsunternehmen auffordern nachzubessern. Die Einhaltung der nun erweiterten Vorschriften zur Geeignetheitsprüfung wird außerdem bei der jährlichen Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz geprüft“, kündigt die Behörde an.

Wie die Wertpapierdienstleistungsunternehmen seien auch die Prüfer angehalten, sich bei offenen (Auslegungs-)Fragen an den bereits veröffentlichten Entwürfen der oben genannten Technischen Regulierungsstandards und der ESMA-Guidelines zu orientieren.

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