
34f GewO: Wer zu spät kommt…
Am Montag endet die Umtauschfrist für bisherige 34c-Vermittler, die künftig Finanzanlagen gemäß Paragraf 34f der Gewerbeordnung vermitteln wollen. Die Frist verstreichen zu lassen, kann für Berater schwerwiegende Folgen haben.
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