34f GewO: Kaum neue Registrierungen

Im letzten halben Jahr ist die Zahl der registrierten Finanzanlagenvermittler gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) kaum angestiegen. Zwischen 30. März und 30. September gab es lediglich knapp 500 neue Eintragungen im Register der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Rund 41.000 Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis gemäß 34f GewO sind aktuell im Register der DIHK erfasst.

Aktuell (Stand: 30. September 2014) sind  41.217 Vermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f GewO im Finanzanlagenvermittlerregister erfasst. Im März waren es 40.724. 40.570 der Registrierten haben eine Erlaubnis zur Vermittlung Offener Investmentvermögen.

Weniger Vermittler Geschlossener Investmentvermögen

11.366 dürfen Geschlossene Investmentvermögen vermitteln und 6.748 sind zur Vermittlung von Vermögensanlagen zugelassen. Für die Vermittlung dieser Anlageklasse waren im März 11.399 Berater registriert, im Juli waren es sogar noch 11.425.

Quelle: DIHK

Registrierungen bleiben hinter Erwartungen zurück

Vor Einführung des Paragrafen 34f GewO hatte man mit einer eine weitaus größeren Anzahl künftiger Finanzanlagenvermittler gerechnet. Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ging aufgrund mehrerer Mitgliederbefragungen von 60.000 bis 80.000 künftigen 34f-Vermittlern aus. Anfang Januar 2014 hatte der DIHK einen überarbeiteten Rahmenplan für die Sachkundeprüfung veröffentlicht, der die Änderungen durch die Umsetzung der AIFM-Richtlinie berücksichtigt.

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Finanzanlagenvermittler, die bisher eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34c Gewerbeordnung (GewO) hatten, können ihren Sachkundenachweis noch bis Ende des Jahres einreichen. Bis dahin sind jedoch nur noch zwei bundesweite Prüfungstermine (15. Oktober und 26. November 2014) geplant. Liegt der Sachkundenachweis nicht bis zum 31. Dezember vor, erlischt die Übergangserlaubnis und der Vermittler verliert seine Gewerbeerlaubnis. (jb)

 

Foto: Shutterstock

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