
BVK unterstützt Vermittler bei Nachhaltigkeitsthemen
Ab morgen, dem 2. August, müssen alle Versicherungsvermittler Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden bei der Produktauswahl von Versicherungsanlage- und Kapitalanlageprodukten berücksichtigen. Das schreibt eine Änderungsverordnung zur EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD vor.
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