ESG-Abfragepflicht: Checkliste des BVK ist online

Foto: Screenshot Cash.
BVK-Präsident Michael H. Heinz: „All diese Angebote sollen die Vermittler auch jenseits aller gesetzlichen Pflichten dabei unterstützen, zu verstehen und herauszufinden, wie sie sich zu den 17 UN-Zielen der nachhaltigen Menschheitsentwicklung positionieren möchten."

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat kurz vor dem Start der verpflichtenden Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Verkauf von Versicherungsanlageprodukten am 2. August eine Checkliste für Vermittlerinnen und Vermittler veröffentlicht. Die formal korrekte Abfrage vorgegebener Stichpunkte reiche aber nicht aus, warnt der BVK.

Der berufsständische Unternehmerverband will damit alle Vermittler unterstützen, die ihre Positionierung beim Thema Nachhaltigkeit erstellen und überprüfen wollen. Die anstehende Regulatorik werde zwar in der Checkliste abgebildet, Ausgangspunkt sei aber zwingend die Kenntnis der eigenen Wertehaltung zu Nachhaltigkeitsfragen.

„Wir werden als Vermittler nur dann authentisch und kompetent von unseren Kunden wahrgenommen, wenn wir unsere eigenen individuellen Positionen zu Nachhaltigkeitsfragen kennen“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die formal korrekte Abfrage vorgegebener Stichpunkte reicht nicht aus. Die Beteiligung unserer Branche an der dringend notwendigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft beginnt beim Kundenkontakt im Vermittlerbetrieb. Das ist für uns Verpflichtung und Chance zugleich.“

Die Checkliste finden Sie hier.

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