
VSAV rät Vermittlern zur baldigen 34 f-Beantragung
Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) rechnet damit, dass sich Vermittler und Berater mit einer Erlaubnis nach § 34 f GewO künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen müssen. So verlangt es das vorliegende …
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