
Wann Herzpatienten hinter’s Steuer dürfen
Autofahren mit Herzschrittmacher oder Defibrillator ist im Prinzip kein Problem. Herzkranke sollten jedoch unbedingt mit ihrem Arzt ihre Fahreignung beraten. Darauf weist die Deutsche Herzstiftung in ihrer Zeitschrift „Herz heute“ (Ausgabe 4/2019) hin.
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