Mietpreisbremse zieht in mehreren bayerischen Gemeinden nicht mehr

Fünf Monate nach Einführung der Mietpreisbremse in Bayern wird die Regelung in mehreren Gemeinden schon wieder abgeschafft. Zum 1. Januar gilt sie nur noch in 137 der mehr als 2000 bayerischen Gemeinden.

Abgeschafft wird die Mietpreisbremse nun in Bayreuth und mehr als einem Dutzend weiterer Orte.

Gestartet war sie im August noch für 144. Im November hatte die Staatsregierung die Liste der betroffenen Orte aber aktualisiert, da für einige Städte und Gemeinden neue Informationen über die Lage auf dem Wohnungsmarkt vorlagen.

Abgeschafft wird die Mietpreisbremse nun in Bayreuth und mehr als einem Dutzend weiterer Orte. „Für die Mieter ist das bedauerlich“, sagte die Landesvorsitzende des Mieterbundes in Bayern, Beate Zurek, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Eingeführt wird die Mietpreisbremse hingegen unter anderem in Bamberg und Bad Aibling (Landkreis Rosenheim).

CSU hatte eventuelle Anpassungen angekündigt

In Gegenden mit der Mietpreisbremse dürfen Vermieter bei einer Wiedervermietung maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete gehen. Jahrelang hatten viele Immobilienbesitzer einen Mieterwechsel gerade in den Ballungsgebieten wie München für deutlich stärkere Erhöhungen genutzt und das Niveau damit insgesamt nach oben getrieben.

Neben der Mietpreisbremse gilt in den ausgewiesenen Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt auch eine strengere Obergrenze für Mieterhöhungen: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete dort um maximal 15 Prozent erhöht werden statt der sonst üblichen 20 Prozent. Beide Regelungen sind in der neuen bayerischen Mieterschutzverordnung enthalten, die das Kabinett im November beschlossen hatte. Sie tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft und gilt bis zum Juli 2020.

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Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte aber klargestellt, dass innerhalb dieser Zeit Anpassungen möglich sind. „Wohnungsmärkte sind dynamisch. Es ist daher keine Frage: Auch wenn die neue Mieterschutzverordnung bis Juli 2020 gilt, werden wir die Wohnungsmärkte in den aufgeführten Städten und Gemeinden im Auge behalten.“ Auf eventuelle Änderungen der örtlichen Situation könne damit passgenau reagiert werden.

Quelle: dpa-AFX

Foto: manfredxy / Shutterstock.com

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