Crowdinvesting im Fokus der Bafin

Die Finanzaufsicht befasst sich derzeit offenbar intensiv mit dem Thema Crowdinvesting. Auch die Politik hat die Branche erneut in den Blick genommen. Der Löwer-Kommentar

“Der Bafin-Workshop muss von der Branche einerseits als Chance angesehen werden, sich aus erster Hand über die Verwaltungspraxis zu informieren. Andererseits ist er auch eine Warnung.”

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) veröffentlichte in der vergangenen Woche auf Ihrer Website die Einladung zu einem „Bafin-Workshop zu regulatorischen Aspekten bei Schwarmfinanzierungen“.

Gemeint sind Crowdinvesting-Emissionen nach einer Ausnahmeregelung im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Sie werden dort mit dem etwas altbacken klingenden deutschen Begriff als „Schwarmfinanzierungen“ bezeichnet und sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Emissionsvolumen von 2,5 Millionen Euro von der gesetzlichen Prospektpflicht befreit.

Der Workshop am 1. Juni richtet sich unter anderem an Plattformbetreiber und Emittenten. Das Programm lässt erkennen, dass die Bafin noch grundlegenden Aufklärungsbedarf sieht.

Vorträge zu unerlaubten Angeboten

So sind unter anderem Vorträge aus dem Bafin-Referat „Erlaubnispflicht und Verfolgung unerlaubter Geschäfte“ sowie zu dem Thema „Unerlaubte Angebote und Werbeverstöße bei Schwarmfinanzierungen“ vorgesehen. Dabei wird es vermutlich nicht nur um theoretische Fälle gehen.

Schon in der März-Ausgabe ihres Bafin-Journals hatte sich die Aufsicht im Rahmen eines ausführlichen Artikels über Vermögensanlagen und die Erfahrungen mit dem Kleinanlegerschutzgesetz auch mit dem Crowdinvesting auseinandergesetzt.

„Während die meisten etablierten Marktteilnehmer mit den gesetzlichen Vorgaben inzwischen gut zurechtkommen, haben insbesondere neue Plattformbetreiber weiterhin Startschwierigkeiten“, heißt es in dem Artikel. Es spricht für sich, dass die Behörde sich veranlasst sieht, darin öffentlich den Ablauf zur Hinterlegung eines Vermögensanlageninformationsblatts (VIB), das auch für die Schwarmfinanzierungen erforderlich ist, genau zu erklären.

Seite 2: Die Bafin macht keine PR

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