Bisher musste man Gewinne aus einem Crowdinvesting zwar versteuern, konnte Verluste durch Insolvenzen aber nicht steuerlich geltend machen. Mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hat sich die Rechtsprechung nun aber grundlegend zu Gunsten privater Investoren geändert. Gastbeitrag von Tamo …
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