
BFH zur Tonnagesteuer: Neue Belastung für Schiffsfonds
Zinserträge eines Schiffsfonds aus der Anlage überschüssiger Liquidität fallen nicht unter die günstige "Tonnagesteuer". Das gilt jedenfalls in der Investitionsphase, wenn spätere Baupreisraten zunächst angelegt werden, entschied der Bundesfinanzhof (BFH).
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